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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 258/2006 vom 17.03.2006
StGB NRW zum Fragebogen des Landesumweltamtes I
Mit Schreiben vom 28.02.2006 hat der Staatssekretär im Umweltministerium, Herr Dr. Alexander Schink, auf das Schreiben des Hauptgeschäftsführers des Städte- und Gemeindebundes NRW, Herrn Dr. Schneider, zum Fragebogen des Landesumweltamtes NRW vom 24.01.2006 zur Abwasserabgabe für Niederschlagswasser geantwortet. Das Antwortschreiben hat folgenden Wortlaut:
. Mit Ihrem Schreiben weisen Sie auf einen Fragebogen des Landesumweltamtes hin, der im Zuge der Erhebung der Abwasserabgabe an die Kommunen des Landes verschickt wurde. Die Abwasserabgabenfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen setzt voraus, dass die nach § 57 LWG definierten Regeln der Technik eingehalten werden. Das Landesumweltamt ist deshalb verpflichtet, entsprechende Abfragen vorzunehmen. Für rd. 40 % der Netze im Trennsystem wurde für das letzte abgerechnete Veranlagungsjahr 2002 nicht der Nachweis erbracht, dass sie nach den Regeln der Technik gebaut und betrieben werden.
Für das Veranlagungsjahr 2005 ist eine erneute Auswertung durch die Kommunen durchzuführen. Diese Auswertung basiert auf den Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennsystem, die im Runderlass vom 26.05.2004 definiert werden. Die Bewertung der Abwasserabgabefreiheit gem. § 73 Abs. 2 LWG erfolgt allerdings auf der Basis der alten Regeln der Technik, die 1988 eingeführt wurden. Ein entsprechendes Schreiben ist auf Veranlassung meines Hauses an alle Kommunen verschickt worden (sh. Anlage). Gleichzeitig wurde die Frist für das Ausfüllen des zweiseitigen Fragebogens bis zum 30.06.2006 verlängert.
Mit dieser Vorgehensweise ist sichergestellt, dass die von Ihnen angestrebte sachgerechte Umsetzung des o.g. Erlasses erfolgt. Die nachgeordneten Behörden sind darüber hinaus angewiesen im Vollzug die Ermessensmöglichkeiten zu nutzen, die der Erlass bietet.
Der Erlass Anforderungen an die Niederschlagswasserentwässerung im Trennsystem vom 26.05.2004 stellt solange keinen unnötigen und verzichtbaren Standard dar, solange der Bund von seiner Ermächtigungsgrundlage nach § 7 a WHG keinen Gebrauch macht und den Stand der Technik für Niederschlagswassereinleitungen definiert.
Auf Initiative von NRW ist nun erstmals eine § 7 a WHG-Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegründet worden, die am 24.01.2006 ihre konstituierende Sitzung hatte. Die Obmannschaft wurde NRW übertragen. Diese Gründung der § 7 a WHG-Arbeitsgruppe ist ein erster Schritt zu der auch von Ihnen angestrebten Entwicklung einheitlicher materieller und formaler Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung.
Az.: II/2 24-10 qu/g