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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 112/2001 vom 20.02.2001
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat darauf aufmerksam gemacht, daß die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" ein Merkblatt zu Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter herausgegeben hat. Das Merkblatt ist über die Internetadresse des Bundesfinanzministeriums: www.bundesfinanzministerium.de abrufbar (s. auch Intranet StGB NRW/Fachinformation und Service/Recht und Verfassung/Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft).
Darüber hinaus weist das Innenministerium auf folgendes hin:
- Die ehemaligen Zwangsarbeiter, die um Hilfe beim Nachweis ihrer Leistungsberechtigung nachsuchen, sollte nach Möglichkeit durch entsprechende Recherchen in den jeweiligen Archiven geholfen werden. Dies ist nötig, weil davon ausgegangen werden muß, daß beim internationalen Suchdienst (ISD) in Arolsen nicht für alle Antragsberechtigten Nachweise vorliegen.
- Anträge, die bei Kommunen eingehen, sollten zur Fristwahrung unverzüglich an die im Merkblatt benannten Partnerorganisationen abgegeben werden.
- Ein besonderes Verfahren sollte für "Zweifelsfälle" gewählt werden: Sofern nicht erkennbar, ob bereits ein Antrag gestellt worden ist, sollte der Absender nach Möglichkeit unverzüglich eine Eingangsbestätigung erhalten mit dem Hinweis, daß Anträge bei den zuständigen Partnerorganisationen unter Beachtung der im Merkblatt ausgewiesenen Fristen gestellt werden müssen. Nachweise der Leistungsberechtigung können die Antragsteller ggf. auch noch nach Ablauf der Antragsfrist nachreichen.
Az.: I 020-08-02 SA