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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 14/1998 vom 05.01.1998
Straßenbaufinanzierung für Bundesfern- und Landesstraßen 1998
Bundesfernstraßen 1998
Der vom Deutschen Bundestag am 28. November 1997 für das Jahr 1998 beschlossene Bundeshaushalt sieht für die Bundesfernstraßen gegenüber dem Entwurf eine Steigerung von 50 Mio DM auf insgesamt 10,25 Mrd DM vor. Dieser Rahmen wurde ebenfalls für die MifriFi beibehalten. Unter Einbeziehung einer Umschichtung von 50 Mio DM aus dem Eisenbahnbereich ergibt sich eine Verstärkung für Maßnahmen der Hauptbautitel um 100 Mio DM für das gesamte Bundesgebiet.
Aus dem Verstärkungsbetrag von 100 Mio DM stehen dem Land NRW voraussichtlich jährlich bis 2002 etwa 18 Mio DM (Aufteilung der Summe mit 70 Mio DM zugunsten der alten und mit 30 Mio DM zugunsten der neuen Bundesländer) quotenmäßig zur Verfügung.
Für NRW wurde zunächst ein vorläufiger Verfügungsrahmen von 1.085,0 Mio DM festgesetzt, der sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche aufteilt:
Hauptbautitel (HBT) | |
BAB-Erweiterung | 226,1 Mio DM |
BAB-Neubau | 75,7 Mio DM |
Bundesstraßenneubau | 156,2 Mio DM |
458,0 Mio DM |
Nichthaupttitel (NH) | |
investive Ausgaben | 359,2 Mio DM |
nicht investive Ausgaben | 267,8 Mio DM |
627,0 Mio DM |
Gesamtbetrag für Bundesfernstraßen 1998 | 1.085,0 Mio DM |
Durch strukturelle Veränderungen besteht noch eine Verstärkungsmöglichkeit für die EKrG-Titel aus den Investitionen Schienenwege. Die genaue Höhe der zusätzlichen Mittel wird vom BMV jedoch erst im endgültigen Verfügungsrahmen bekannt gegeben. Die o.g. Mittel reichen zur Abdeckung des Bedarfs in NW nicht aus. Das Bundesministerium für Verkehr wurde daher in der Bauprogrammbesprechung am 12.11.1997 gebeten, zusätzliche Mittel für 1998 bei Zuweisung des endgültigen Verfügungsrahmens bereitzustellen. Mittelfristige Finanzplanung In der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 1999 bis 2001 sind für die HBT in NW folgende Beträge (in Mio DM) vorgesehen:
NW | 1999 | 2000 | 2001 |
448,9 | 459,4 | 412,1 | |
Davon für die EXPO 2000 | 70,0 | 57,0 |
Das Land geht davon aus, daß die Vorgabe aufgestockt wird für 2001 ff., da Ende 2000 die bevorzugte Dotierung der neuen Länder mit Fernstraßenbaumitteln ausläuft. Im übrigen wird das Bauvolumen nach Vergabe der Ilvericher Brücke - A 44 - voraussichtlich im Frühsommer 1998 in diesem und den folgenden Jahren mit einer Summe von rd. 600 Mio DM bis zum Jahre 2002 aufgestockt; bekanntlich erscheint diese Summe wegen der privaten Vorfinanzierung nicht in der MifriFi für die Haushaltsvolumina der HBT-Maßnahmen. Für die Nichthauptbautitel erfolgt keine Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung. Landesstraßen 1998 Die Landesregierung hat im Entwurf des Landeshaushalts 1998 die vorgesehene Dotierung für die Erhaltungsinvestitionen und für die Baumaßnahmen bis 5 Mio DM Gesamtkosten auf dem Stand der Sollansätze des Vorjahres gehalten und für die Baumaßnahmen des Landesstraßenausbauplans auf 130 Mio DM und für den Bau von Radwegen an bestehenden Landesstraßen auf 10 Mio DM zurücknehmen müssen. Danach stehen für die Bauprogramme des nächsten Jahres im Entwurf des Landeshaushalts 1998 insgesamt folgende Landesstraßenmittel zur Verfügung: 236,000 Mio DM. Im einzelnen sind folgende Dotierungen vorgesehen: Titel 883 11 (Erhaltungsinvestitionen) 55,000 Mio DM Titel 883 12 (Um- und Ausbau bis 5 Mio DM) 41,000 Mio DM Titel 883 13 (Landesstraßenausbauplan) 130,000 Mio DM Titel 883 18 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) 10,000 Mio DM. Dazu weist der Entwurf insgesamt 184,0 Mio DM als VE-Verfügungsrahmen für Landesstraßenbaumaßnahmen aus. Kommunale Vorhaben Für die Förderung kommunaler Vorhaben des Straßen- und Radwegebaus, des straßenbezogenen ÖPNV sowie der Lärmsanierung sieht der Haushaltsentwurf 1998 folgende Ansätze vor: - Bundesfinanzhilfen nach dem GVFG: 261,8 Mio DM, - ergänzende Landesmittel: 28,2 Mio DM, - Sonderproramm "Kommunaler Radwegebau": 31,5 Mio DM, - Sonderprogramm "Lärmsanierung": 1,9 Mio DM - Sa.: 323,4 Mio DM Diese Ansätze wurden auch jeweils in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt.
Az.: III/1 642-12