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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 209/2018 vom 13.03.2018
Straßen.NRW und Verwaltung von Bundesstraßen
Aufgrund von gesetzlichen Änderungen werden die Bundesautobahnen ab 2021 in die Zuständigkeit des Bundes übergehen. In diesem Zusammenhang hat der Bund den Ländern die Option eingeräumt, auch die Zuständigkeit für die Bundesstraßen an den Bund abzugeben. Das Land Nordrhein-Westfalen hat am Dienstag, den 13.03.2018 entschieden, die Bundesstraßen in der Verwaltung des Landes und damit in der Verantwortung von Straßen.NRW zu belassen.
Das Verkehrsministerium NRW ließ in einer Pressemitteilung verlauten, dass die Entscheidung nach gründlicher Abwägung aller Pro- und Contra-Argumente getroffen worden sei. Die Bundesstraßen sind wichtige Verkehrsachsen für die Erschließung von Wirtschafts- und Mittelzentren, gerade auch außerhalb der Ballungsräume. Da sei es wichtig, dass das Land seine Einflussmöglichkeiten auf die Planung behält, vor allem, wenn es um die Erschließung von mittelstandsstarken Regionen geht.
Nach der Abgabe der Autobahnverwaltung an den Bund werden rund 3.100 Mitarbeiter im Landesbetrieb verbleiben. Nach Stand heute wechseln etwa 2.500 Mitarbeiter zum Bund. Die Veränderungen bei den Aufgaben werden ohne grundsätzliche Änderungen der Struktur gehen. Die auf Regionen ausgerichtete Struktur des Landesbetriebs von 2014 hat sich bewährt und bleibt prinzipiell bestehen. Sie wird aber der verkleinerten Aufgabenstellung angepasst. So wird die Anzahl der Regionen von vier auf zwei reduziert. Künftig — ab 2021 — wird es dann zwei Regionen mit jeweils vier Niederlassungen geben. Die Straßenbauverwaltung bleibt somit in der Fläche präsent. Es gibt eine Standortgarantie für die Niederlassungen.
Im vergangenen Jahr hat der Landesbetrieb einen Rekordumsatz verzeichnet. Der Bauumsatz betrug 1,25 Milliarden Euro. Dieser Investitions- und Bauhochlauf soll fortgesetzt werden. Das geht nur mit Planungssicherheit und guten, motivierten Mitarbeitern. Die Entscheidung, die Bundesstraßen zu behalten, schafft nach Ansicht des Verkehrsministeriums NRW Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
Obwohl die Strukturen grundsätzlich bestehen bleiben, steht der Landesbetrieb vor großen Herausforderungen. Als Arbeitgeber muss er sich bei der Mitarbeitergewinnung und Sicherung der Fachkräfte im harten Wettbewerb behaupten. Ebenfalls steigen die Anforderungen an die Kommunikation, weil die Gesellschaft höhere Erwartungen an Information hat.
Den zunehmenden Aufgaben bei Personalgewinnung und Kommunikation steht die Erwartung gegenüber, dass der Umsatz im Kerngeschäft nicht gefährdet ist. Damit dieser Spagat gelingt, soll die Stelle des aktuell vakanten Abteilungsdirektors aufgewertet und künftig den Rang eines 2. Direktors haben. Die bisherige Direktorin, Elfriede Sauerwein-Braksiek, bleibt als leitende Direktorin an der Spitze.
Az.: 33.0-003/002