Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 312/2023 vom 05.05.2023
Strategische Neuausrichtung des IT-Planungsrates
Neues Selbstverständnis, Neuausrichtung der Finanzierungsmodalitäten und stärkere kommunale Einbindung in die Nachnutzung von EfA-Leistungen: Mit diesen Schwerpunktthemen befasste sich der IT-Planungsrat in seiner 40. Sitzung, die am 30.03.2023 in Halle stattfand. Die Beratungen des zentralen Steuerungsgremiums zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung fanden erstmals unter der Leitung des diesjährigen Vorsitzenden Patrick Burghardt, Staatssekretär, CIO und Bevollmächtigter der hessischen Landesregierung für E-Government und Informationstechnologie, statt.
In der Sitzung wurde das neu erarbeitete Selbstverständnis des IT-Planungsrats vorgestellt. Bund, Länder und Kommunen sehen sich in dem Gremium gemeinschaftlich verbunden. Weiter heißt es im Selbstverständnis: In einem föderalen Konsens entwickelt der IT-Planungsrat Strategien, Strukturen und Standards, die die deutsche Verwaltung und Gesellschaft bei der digitalen Transformation voranbringen. Die Werte Vielfalt, Konsens und Mut stehen im Mittelpunkt. Zusammengefasst mündet das neue Selbstbild in dem Claim „Der deutsche IT-Planungsrat – Gemeinsam wirksam“.
Unmittelbar damit verbunden sind auch die bereits 2022 beschlossenen Maßnahmen zur strategischen Neuausrichtung mit dem Ziel, Schlagkraft und Wirkung des IT-Planungsrats zu stärken. Dazu wurde in der Sitzung positiv von den Themenpaten über die Fortschritte bei der Bearbeitung von neu festgelegten inhaltlichen Schwerpunktthemen berichtet sowie die Einrichtung fachpolitischer Sprecher als Bindeglied zwischen IT-Planungsrat und Fachministerkonferenzen und die avisierte Gremienbereinigung innerhalb der IT-Planungsratsstrukturen vorgestellt.
Verabschiedung eines Kommunalpakts angekündigt
Ein wichtiges Thema auf der Agenda war der Kommunalpakt, zu dem zentrale Eckpunkte vereinbart wurden. Bund, Länder und Kommunen bekennen sich dazu, die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) als gemeinsamen Weg weiter und intensiviert zu gehen. Dabei wird nicht nur die Nachnutzung nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) in den Blick genommen – also eine einmal entwickelte digitale Lösung, die anderen Ländern und Kommunen zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt wird –, sondern auch die durchgängige Digitalisierung. Erst mit medienbruchfreien digitalen Verwaltungsleistungen können Effizienzgewinne für die Vollzugsbehörden realisiert werden, so der Tenor. Die zentrale Entwicklung von Online-Antragsverfahren nach dem EfA-Architekturkonzept hat die OZG-Umsetzung als einen wesentlichen Teil der Verwaltungsdigitalisierung in den vergangenen Jahren deutlich vorangebracht. Es hat sich aber auch gezeigt, dass die EfA-Nachnutzung verschiedenste Herausforderungen mit sich bringt. An dieser Stelle setzt der Kommunalpakt an. Das Land Hessen wird daher gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und den kommunalen Spitzenverbänden die weitere Ausarbeitung und Operationalisierung des Pakts bis zur nächsten Sitzung im Sommer angehen. Dort soll der Kommunalpakt dann unterzeichnet werden.
Nach Aussage von Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und Bundes-CIO sind Kommunen die Verwaltungsträger vor Ort und häufig die ersten Ansprechpartner für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Verwaltungsdigitalisierung könne nur gelingen und flächendeckend funktionieren, wenn die Kommunen immer mitberücksichtigt werden. Der Kommunalpakt sei deshalb ein notwendiger und konsequenter Schritt der Länder, den der Bund gerne engagiert und nachhaltig unterstütze.
Dafür soll ein Digitales ‚Forum Kommunalpakt‘ geschaffen und gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein Nationaler Trilog gestartet werden, in dem bis Anfang 2024 verfassungsrechtliche Rahmen und Grenzen der föderalen Zusammenarbeit in der Digitalisierung bewertet und darauf aufbauend konkrete Optimierungsvorschläge entwickelt werden. Ziel aller Anstrengungen müsse sein, die Verwaltungen von Bund und Ländern einschließlich Kommunen schneller und effizienter zu digitalisieren und zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen zu ertüchtigen.
Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene begrüßen den angekündigten Kommunalpakt als ein gemeinsames Signal von Bund und Ländern, die kommunalen Forderungen nach Schnittstellen, Personal und finanzieller Unterstützung bei der Einführung von Online-Services ernst zu nehmen. Diesem Signal müssen nun Taten folgen. Bund und Länder seien aufgerufen, für jeden Online-Service ein umfassendes und dauerhaftes Nachnutzungskonzept vorzulegen, in dem die Finanzierung von Integration und Betrieb sowie von Schnittstellen und Support für die Kommunen geklärt werden. Nur wenn diese Punkte gelöst sind, haben die Kommunen eine wirkliche Grundlage um die Frage, ob die Nutzung des jeweiligen Online-Services wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, zu beantworten.
Stärkung der Handlungsfähigkeit durch Änderung der Finanzierungsmodalitäten
Weiterhin wurden in der Sitzung Anpassungen der Finanzierungsmodalitäten bezüglich der jährlichen Restmittel beschlossen. Derzeit verhindern lange Vorlaufzeiten in der Finanzplanung und Mittelbereitstellung eine zügige Reaktion der FITKO (Föderale IT-Kooperation) und damit auch des IT-Planungsrats auf aktuelle Erfordernisse zur Umsetzung digitaler Lösungen. Insgesamt waren bisher für die Genehmigung des Wirtschaftsplans der von Bund und Ländern getragenen FITKO langwierige Beschlussfassungen vorgesehen. Die nun beschlossenen Anpassungen ermöglichen eine flexiblere Bewirtschaftung. Zudem wurde über eine Nachfolgeregelung des in den Jahren 2020 bis 2022 bereitgestellten gemeinsamen Digitalisierungsbudgets diskutiert.
Flächendeckende Bereitstellung eines First-Level Supports für Online-Dienste durch die Behördennummer 115
In der Sitzung wurde zudem die Umsetzungskonzeption für einen flächendeckenden First-Level Support für Online-Dienste durch die Behördennummer 115 besprochen. Der 115-Verbund hat in den vergangenen Jahren intensiv an der Weiterentwicklung der Behördennummer 115 gearbeitet.
Diese und weitere Beschlüsse der 40. Sitzung des IT-Planungsrats können unter www.it-planungsrat.de/40-sitzung nachgelesen werden.
Az.: 17.0.2.5.2-001/002