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StGB NRW-Mitteilung 25/2010 vom 21.01.2010
Streitthema Hauptschule
Zu den am 04.01.2010 veröffentlichten Schülerzahlen des Landesbetriebs Information und Technik NRW hat der Sprecher des Schulministeriums darauf hingewiesen, dass es bei insgesamt rückläufigen Schülerzahlen Aufgabe der Kommunen sei, die Schulentwicklungsplanung anzupassen. Ziel der Landesregierung sei der Erhalt eines wohnortnahen und differenzierten Schulangebots. Das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen biete genügend Spielraum, um auf sinkende Schülerzahlen zu reagieren. So könnten Kommunen mit nur einer Hauptschule diese auch einzügig führen. Eine andere Möglichkeit bestehe in der Gründung von Verbundschulen in ländlichen Räumen, in denen Haupt- und Realschulen als organisatorische Einheit, bei getrennten Schulzweigen, unter einem Dach geführt würden. Die Hauptschulen seien eine stabile Säule des gegliederten Schulsystems.
Demgegenüber wertet die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ute Schäfer, die aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes zu Schülerinnen und Schülern an den allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen als Beleg für die gescheiterte Hauptschuloffensive der Landesregierung. Demnach seien die Schülerzahlen in diesem Schuljahr an den Hauptschulen um 7 %, an den allgemeinbildenden Schulen insgesamt aber nur um lediglich 1,4 % gesunken.
Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass sie sich gegenüber dem Land mehrfach für eine Ausdehnung der Möglichkeit der Schaffung von Verbundschulen nach § 83 Schulgesetz ausgesprochen hat.
Az.: IV/2 211-32