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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 292/2022 vom 31.05.2022
Strompreise seit 2012 um 43 Prozent gestiegen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) hat die Strompreise für April 2022 analysiert. U. a. wurde die Preisentwicklung für Haushaltskunden dargestellt und die enthaltenen Bestandteile am Strompreis (Steuern/Abgaben/Umlagen, Netzentgelte und Beschaffungskosten) detailliert beschrieben.
Die vom BDEW ermittelten Preise bilden den Durchschnitt der verfügbaren Tarife für Strom für den jeweiligen Zeitraum ab. Der DStGB hat mit einer eigenen Grafik die Daten übertragen und insbesondere Steuern, Abgaben und Umlagen zusammengefasst. Danach ist der Strompreis vom Jahr 2012 bis ins Jahr 2022 um rund 43 Prozent gestiegen. Steuern, Abgaben und Umlagen sind in dem Zehn-Jahres-Zeitraum um rund 26 Prozent gestiegen. Die Kosten für Netzentgelt inkl. Messung und Messstellenbetrieb stiegen um rund 32 Prozent, die Beschaffungs- und Vertriebskosten um rund 77 Prozent. Die Kosten für Beschaffung und Vertrieb betrugen im Jahr 2012 noch 8,16 Cent/kWh, im April 2022 hingegen bereits 14,46 Cent/kWh. Die jeweiligen Strompreise für die Jahre 2012 bis 2022 zeigen in den jeweiligen Balken den prozentualen Anteil der oben genannten Preisbestandteile im Verhältnis zum Jahresdurchschnittspreis.
Die detaillierte Analyse der Strompreise ist beim BDEW zu finden unter: www.bdew.de.
Az.: 28.6.1-002/001 we