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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 270/2013 vom 15.04.2013
Studie über Strategien der Energieversorger bei der Konzessionsvergabe
Eine Kurzstudie des Wuppertal Instituts im Auftrag der Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion zeigt, welche Strategien die großen überregionalen Stromkonzerne und ihre regionalen Töchter bei den kommunalen Bemühungen zur Stromnetzübernahme anwenden und wie groß der rechtliche Graubereich bei der Konzessionsvergabe ist. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Situation es den bisherigen Netzbetreibern ermöglicht, die Neuvergabe „systematisch zu hintertreiben". Sie verlangen oftmals deutlich überhöhte Preise beim Verkauf der Energienetze und halten wichtige Netzdaten zurück, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen der Neuvergabe erforderlich sind. Die Studie zeigt dabei, wie eine Netzübernahme durch kommunale Entscheidungsträger gelingen kann. Ihre Ergebnisse bekräftigen die Position des DStGB, dass dringend gesetzgeberischer Handlungsbedarf auf Bundesebene besteht, um den Konzessionswettbewerb in Kommunen fair ausgestalten zu können.
Die Studie des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt und Energie hat zum Ziel, aufzeigen, auf welche strategischen Maßnahmen seitens der Netzbetreiber die kommunalen Entscheidungsträger vorbereitet sein sollten, damit die Netzübernahme im Rahmen der Neuvergabe der Konzession gelingt.
Auslaufende Konzessionsverträge für Stromnetze
Ausgangspunkt der Untersuchungen ist eine Vielzahl an in den nächsten Jahren auslaufenden Konzessionsverträgen im Strom- und Gasbereich in Kommunen, die planen, das Netz künftig wieder selbst zu übernehmen. Im Jahr 2012 enden laut der Studie über 1.100 Stromkonzessionen. Drüber hinaus würden rund 50 Neugründungen von Stadtwerken und über 100 Netzübernahmen in den letzten Jahren deutlich machen, dass viele kommunale Entscheidungsträger die mit eigenen Stadtwerken verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten stärker nutzen möchten. Die Vergabe der Stromnetzkonzessionen sei hinsichtlich der kommunalen Einflussmöglichkeiten auf die lokale und regionale Energieversorgung eine wichtige Richtungsentscheidung.
Gemeinden, die an der Netzgesellschaft beteiligt seien, könnten ihre klimaschutz- und energiewirtschaftlichen Interessen besser umsetzen, als wenn sie die Konzession für zwanzig Jahre an einen externen Netzbetreiber vergeben. Die Studie hebt hervor, dass Stadtwerke für die Rekommunalisierungsvorhaben ein wichtiger Partner bei der Umsetzung einer klimaschutzmotivierten Energieversorgung seien, da viele Entscheidungen außerhalb der Kommunalpolitik lägen oder ansonsten finanziell nicht zu leisten wären. Da in den Gemeinden nur alle zwanzig Jahre über die Konzessionsvergabe entschieden werde und die Entscheidungsträger meist ehrenamtlich tätig seien, fehle es dort oftmals an dem notwendigen Erfahrungswissen.
Die Studie dient zum einen dazu, möglichst konkret zu fassen, wo Strategien der überregionalen Energieversorgungsunternehmen (EVU) zur Besitzstandswahrung auf der Ebene der lokalen und regionalen Verteilnetze und gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehen. Zum anderen werden Empfehlungen für die kommunalen Entscheidungsträger formuliert, wie sie mit den Methoden der EVU umgehen können, damit die Netzübernahme gelingt.
Interesse an Besitzstandswahrung der Stromverteilnetze
Die Studie geht davon aus, dass die EVU im Besitz der örtlichen Verteilernetze eine wichtige Option sehen, ihre Absatzwege zu sichern und ihre kommunale Marktpräsenz gegenüber den Letztverbrauchern zu dokumentieren. In den vergangenen Jahrzehnten hätten die Unternehmen deshalb zahlreiche strategische Möglichkeiten entwickelt, um ihren Besitzstand bei den Konzessionsverträgen für Strom gegenüber Rekommunalisierungsbestrebungen in den Städten und Gemeinden zu verteidigen und die einmal erworbene Konzession auch künftig behalten zu können. Bei den Verteilnetzen gehe es um ein nahezu risikoloses und dennoch lukratives Geschäft für die EVU. Die Netzentgelte werden von der Bundesnetzagentur festgelegt. Die garantiert den Betreibern eine Verzinsung des Eigenkapitals von 9,3 Prozent für Neuanlagen und von 7,6 Prozent für Altanlagen. In einem Umfeld, in dem die Unternehmen ohne Wettbewerb sind. Und das für lange Zeit: Die Konzessionen werden in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahren vergeben.
Methoden und Strategien der EVU
Um die Netze auch nach Ablauf der zwanzig Jahre zu halten und die unternehmerischen Interessen auf der Verteilnetzebene zu wahren, wendeten die Stromkonzerne verschiedene Methoden und Strategien an. Sie würden dabei auch vorhandene gesetzliche Regelungslücken zu ihren Gunsten nutzen. Hinzu kämen Maßnahmen, die geeignet sind, politische Entscheidungsträger zu vereinnahmen oder ihre Entscheidungen zu ihren Gunsten zu beeinflussen.
Als wirkungsvollstes Instrument habe sich der Studie zufolge erwiesen, deutlich überhöhte Preise beim Verkauf der Energienetze zu verlangen. Trotz der bisherigen Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sei dies immer noch das stärkste Argument, Rekommunalisierungen zu verhindern. Das EnWG regelt nicht, wie sich der Kaufpreis für das Netz berechnet. Die Konzerne würden oftmals den wesentlich höheren Sachzeitwert der Anlagen fordern, obgleich die Rechtsprechung („Kaufering-Urteil“ des Bundesgerichtshofs) sowie Empfehlungen der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes nahe legen, den sog. Ertragswert zugrunde zu legen.
Eine weitere erfolgreich praktizierte Methode sei es, den laufenden Verhandlungsprozess zu verzögern und auf Zeit zu setzen. Dies habe v.a. wirtschaftliche Folgen für Kommunen. Sie würden nach einem Jahr nach Auslaufen des Konzessionsvertrages nach den derzeitigen Bestimmungen den Anspruch auf Zahlung der Konzessionsabgabe gegenüber dem Altkonzessionär verlieren.
Laut der Studie halten die Konzerne darüber hinaus wichtige Netzdaten zurück. Auch hier nutzen sie die Regelungslücke im § 46 EnWG aus. Sie seien nach der Regelung seit 2011 zwar verpflichtet, der Gemeinde netzrelevante Daten drei Jahre vor Ende der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen - doch welche Daten das genau seien, sei nach wie vor unklar. Der Käufer habe demnach keine Grundlage, den Wert des Netzes rechtzeitig berechnen zu können.
Kommunen, die die Konzession an eigene Stadtwerke oder neue Konzessionäre vergeben haben, würden darüber hinaus häufig mit Klagen des Altkonzessionärs überzogen. Dies koste nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Dabei berufen sich die Stromkonzerne auf den vom Bundeskartellamt zu überwachenden Grundsatz, dass die Gemeinden bei der Konzessionsvergabe ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen dürfen. Beim Bundeskartellamt laufen derzeit über 1.200 Verfahren.
Die Autoren der Studie haben noch andere Strategien zusammengetragen, mit denen die Energiekonzerne vor allem kleine Kommunen verunsichern sollen: Von der gestreuten Sorge, die Versorgungssicherheit könnte bedroht sein, über die - vergütete - Einbindung von Kommunalpolitikern in Regionalbeiräte bis hin zu plumpen Sponsoring-Versuchen. So erstattete ein Bürgermeister einer kleinen Gemeinde im Sommer 2012 Anzeige wegen Bestechungsverdachts. Der bisherige Netzbetreiber habe ihm angeboten, im Gegenzug für die erneute Konzession ein großes Zelt für ein Dorffest zur Verfügung zu stellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen in dem Fall.
Die vollständige Untersuchung und gutachterliche Stellungnahme „Auslaufende Konzessionsverträge für Stromnetze - Strategien überregionaler Energieversorgungsunternehmen zur Besitzstandswahrung auf Verteilnetzebene“ ist im StGB NRW-Intranetangebot unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Konzessionsverträge abrufbar.
Anmerkung
Die Studie des Wuppertal Instituts bekräftigt durch seine eindeutigen Untersuchungsergebnisse die bereits mehrfach durch den DStGB erhobenen Forderungen nach einer gesetzlichen Klarstellung der für Konzessionsvergabe einschlägigen Vorschriften im EnWG. Die Studie zeigt, dass die Energieversorger die derzeit bestehenden Lücken im Gesetz zu ihren Gunsten ausnutzen, um Stromnetzübernahmen der Kommunen zu erschweren oder ganz zu verhindern und ganz bewusst bestimmte Methoden und Strategien gegen die Kommunen einsetzen. Die Auseinandersetzungen mit den überregionalen Energieversorgern über die Auslegung der einschlägigen Regelungen des § 46 und § 48 EnWG führen in der Praxis zu einer Vielzahl an gerichtlichen Verfahren.
Gegenstand der Verfahren sind vor allem die auch in der Studie aufgeführten Streitigkeiten um die Ermittlung des Netzkaufpreises sowie die Festlegung der Auswahlkriterien und der Bewertung der Angebote durch die Gemeinde im Konzessionsverfahren. Die unterschiedlich lautende Rechtsprechung führt zu erheblichen Verunsicherungen in Kommunen bei der Konzessionsvergabe und in vielen Fällen zu einer massiven Einschränkung des kommunalen Entscheidungsspielraums. Vielen Kommunen drohen aufgrund der erheblichen Verzögerung des Konzessionsvergabeverfahrens finanzielle Nachteile.
Die kommunale Seite hat sich mit genau vor diesem Hintergrund erst im Rahmen der letzten Gesetzesnovellierung des EnWG für eine Anpassung der Vorschriften ausgesprochen, dem sich auch der Bundesrat anschloss. Die kommunale Seite hat sich in ihrer Stellungnahme unter anderem für die ausdrückliche Aufnahme des „Ertragswerts“ als für die Ermittlung des Netzkaufpreises maßgebliches Kriterium, für die Berücksichtigung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung bei der Festlegung der Auswahlkriterien und der Bewertung der Angebote und für die Fortzahlung der Konzessionsabgaben über die gesetzliche „Ein-Jahres-Frist“ hinaus ausgesprochen.
Az.: II/3 818-00