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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 543/2014 vom 19.09.2014
Studie von Ernst & Young zur kommunalen Finanzsituation
Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY) hat eine aktuelle Studie zur kommunalen Finanzsituation veröffentlicht. Die Studie beruht auf einer Umfrage unter 300 deutschen Kommunen sowie einer Analyse der Verschuldungssituation von Kommunen mit mindestens 20.000 Einwohnern.
Die wesentlichen Inhalte der Studie sind, dass die Schere zwischen armen und reichen Kommunen weiter auseinander geht. Jede dritte Kommune kann ihre Schulden nicht aus eigener Kraft zurückzahlen. Etliche Kommunen sind auf Abgabenerhöhungen angewiesen. Die EY-Kommunenstudie ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Haushaltskonsolidierung/Stärkungspakt abrufbar.
Aus Sicht der StGB NRW-Geschäftsstelle ist zu der Studie Folgendes zu sagen: Die Studie macht einmal mehr deutlich, dass eine strukturelle Entlastung der Kommunen dringend notwendig ist. Die vielerorts steigenden Steuereinnahmen werden durch den ungebremsten Anstiegt der Ausgaben für soziale Leistungen mehr als aufgezehrt. Im Jahr 2013 mussten die Städte und Gemeinden in Deutschland rd. 47 Mrd. Euro für soziale Leistungen aufwenden, dies bedeutet einen Anstieg von mehr als 2,5 Mrd. Euro gegenüber dem Jahr 2012. Eine dauerhafte, strukturelle Entlastung der Kommunen in diesem Bereich ist damit überfällig.
Die Tatsache, dass zahlreiche Kommunen laut der Umfrage über eine Erhöhung von Steuern nachdenken, offenbart die finanziell angespannte Situation. Rund ein Drittel aller Städte und Gemeinden in Deutschland ist nicht mehr in der Lage, ihren Haushalt auszugleichen. In Nordrhein-Westfalen schaffen dies nur gut 10 Prozent der Kommunen. Hinzu kommt, dass die Programme zur Unterstützung von finanziell angeschlagenen Kommunen durch die Länder vielerorts eine Ausschöpfung aller kommunalen Einnahmemöglichkeiten zur Bedingung machen. Zudem sind die strukturellen finanziellen Defizite nur über Sparanstrengungen nicht mehr zu bewältigen. Vielerorts sparen die Kommunen daher seit langem an dringend notwendigen Investitionen. Nach einer Umfrage der KfW-Bankengruppe beträgt der Investitionsrückstand in deutschen Städten und Gemeinden rd. 118 Mrd. Euro.
Die in der Kommunenstudie von Ernst & Young geäußerte Einschätzung, dass Kommunen ihre finanziellen Probleme durch die Veräußerung von Beteiligungen, Grundstücken oder Immobilien lösen könnten, teilen der StGB NRW und der DStGB nicht. Es ist keine tragfähige Lösung, zur Beseitigung von Haushaltsengpässen den kommunalen Bestand zu veräußern. Dies ist weder von den Bürgerinnen und Bürgern gewünscht, noch trägt es zur Lösung der strukturell bedingten Probleme bei. Nötig wird vielmehr eine substantielle Entlastung der Kommunen von den Sozialkosten. Umso notwendiger wäre es, dass die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Entlastung der Kommunen durch den Bund um 5 Mrd. Euro nicht erst im Jahr 2018 erfolgt.
Az.: IV/1 900-07