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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 120/2016 vom 23.02.2016
Studie zur Entwicklung der Realsteuer-Hebesätze
Am 22.02.2016 hat Ernst & Young ihre alljährliche Studie zur Entwicklung der kommunalen Realsteuern 2005 bis 2015 veröffentlicht, die auch Eingang in die jährlich im Frühherbst erscheinende „EY Kommunenstudie“ finden wird. Die Studie basiert auf den Daten des Statistischen Bundesamtes zu den Realsteuerhebesätzen (immer zum 31.12., außer 2015, da 30.06.). Sie kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Daten zur Finanzplanung > Realsteuerhebesätze abgerufen werden. Hingewiesen sei darauf, dass die einzelnen angegebenen Durchschnittshebesätze der Bundesländer reine Durchschnittswerte sind, die die Einwohnerzahl der einzelnen Gemeinden nicht berücksichtigen.
In den letzten fünf Jahren hoben 64 Prozent der Kommunen die Hebesätze bei der Grundsteuer B an (allein im Jahr 2011 waren es 33 Prozent). Darunter fast alle Kommunen aus Rheinland-Pfalz (97,5 Prozent), Nordrhein-Westfalen (94,7 Prozent), Hessen (94,1 Prozent) und Thüringen (91,6 Prozent). In Hessen stiegen die Hebesätze mit 46 Prozent (um 126 Punkte) dabei durchschnittlich am stärksten an. Der durchschnittliche Grundsteuer-B-Hebesatz ist mit 493 Punkten in Nordrhein-Westfalen am höchsten, gefolgt von Sachsen (411), Hessen (398) und Thüringen (388). Am niedrigsten ist er in Schleswig-Holstein (311), Bayern (341) und auch dem Saarland (342). Mittlerweile haben 67 Prozent der Kommunen bei der Grundsteuer B einen Hebesatz größer gleich 350 Prozent, 2005 lag der Anteil hingegen noch bei 20 Prozent.
Bei den Gewebesteuer-Hebesätzen ist eine ähnliche, wenn auch nicht so starke Entwicklung feststellbar. Auch hier ist der durchschnittliche Hebesatz mit 442 Punkten in Nordrhein-Westfalen am höchsten. Gefolgt allerdings vom Saarland (411 Punkte), das bei den Grundsteuer-Hebesätzen noch zu den Ländern mit einem niedrigen Hebesatz gehörte. Mit Stand 30. Juni 2015 war der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz in Brandenburg (322), Mecklenburg-Vorpommern (328) und Bayern (337) am niedrigsten. Insgesamt stiegen die Hebesätze bei der Gewerbesteuer zwischen 2010 und 2015 um 57 Prozent an.
Der Anteil an Kommunen mit einem Hebesatz von größer gleich 350 Prozent wuchs im Zehnjahresvergleich von 34 auf 64 Prozent an. Insbesondere Kommunen in Thüringen (92,8 Prozent), Rheinland-Pfalz (90,3 Prozent), Nordrhein-Westfalen (86,4 Prozent) und Hessen (84,3 Prozent) erhöhten zwischen 2010 und 2015 die Gewerbesteuer-Hebesätze. Einzig in Sachsen-Anhalt gab es einen signifikanten Anteil an Kommunen (13,8 Prozent), die die Hebesätze abgesenkt hatten, wenngleich aber auch hier über die Hälfte der Kommunen (55,3 Prozent) die Hebesätze erhöhen mussten. Betrachtet man die Entwicklung im ersten Halbjahr 2015, so sahen sich über ein Drittel der Kommunen in Nordrhein-Westfalen (39,6 Prozent), Saarland (36,5 Prozent), Hessen (35,2 Prozent) gezwungen, den Gewerbesteuer-Hebesatz anzuheben.
Az.: 41.6.1.2