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StGB NRW-Mitteilung 107/2004 vom 23.01.2004
Studie zur IT-Ausstattung an Schulen
Deutschland hat die vom Europäischen Rat im Aktionsplan E-Learning festgelegte Zielmarke von 15 Schülern pro Computer bereits 18 Monate vor Ende der Frist erreicht. Die Daten stammen aus der Dritten Studie zur IT- Ausstattung der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen.
Die Zahl der Computer an deutschen Schulen hat sich damit seit dem Jahr 2001 verdoppelt. Die Erhebung ergab, daß die Versorgung mit Computern in den berufsbildenden Schulen mit einem Verhältnis von 1:11 am besten ist. Ursache hierfür dürfte u. a. das Programm zur Modernisierung der Berufsschulen sein, in dessen Rahmen das BMBF den Ländern insgesamt 130 Mio. € für die Verbesserung der IT- Ausstattung in Berufsschulen zur Verfügung gestellt hat.
In den Sekundarstufen I und II kommt ein Computer auf 14 Schüler, wohingegen der Ausstattungsgrad in den Grundschulen mit 1:17 immer noch unterdurchschnittlich ist.
Neben den Computern verfügen immer mehr Schulen auch über eine interne Vernetzung sowie Scanner, Beamer, DVD- Player und Laufwerke. Dadurch haben sich die Voraussetzungen für den Einsatz hochwertiger Lehr- und Lernmedien erheblich verbessert. Die Studie steht unter www.bmbf.de/pub/it-ausstattung_der_schulen_gesamt_2003.pdf zur Verfügung und kann schriftlich beim BMBF, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 53170 Bonn sowie telefonisch unter 01805/262303 (0,12 €/min) oder per E- Mail: books@bmbf.bund.de bestellt werden.
In den Veröffentlichungen des BMBF zu der Studie fehlt bedauerlicherweise jeder Hinweis darauf, daß der international führende IT- Ausstattungsgrad deutscher Schulen maßgeblich auf das erhebliche finanzielle Engagement gemeindlicher Schulträger zurückzuführen ist, die offenbar trotz schwieriger finanzieller Lage eindeutige Investitionsschwerpunkte im Bildungssektor gesetzt haben.
(Quelle: DStGB Aktuell vom 16. Januar 2004)
Az.: IV/2-240-10