Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 623/2016 vom 22.09.2016
Studie zur Realisierbarkeit medienbruchfreier Verwaltungsprozesse
Die Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister e. V. hat zwölf kommunale Verwaltungsprozesse daraufhin untersucht, wie sie durch medienbruchfreie Ausgestaltung schneller, bürgerfreundlicher und kostengünstiger gemacht werden können. Es handelt sich um die Dienstleistungen Wohnsitz anmelden, Wohngeld beantragen, Unterhaltsvorschuss beantragen, Anhörung im OWI-Verfahren, Beurkundung einer Geburt, Anmeldung eines anzeigepflichtigen / überwachungsbedürftigen / erlaubnispflichtigen Gewerbes, Antrag auf Reisegewerbekarte, Sondernutzung Straßenraum/Aufgrabungen, Antrag auf Fahrerkarte sowie Sondernutzung Parkerleichterung.
Dabei stellte sich heraus, dass neun der zwölf untersuchten Prozesse nach geltendem Recht vollständig elektronisch abgewickelt werden können. Insgesamt würden die elektronischen Möglichkeiten zur medienbruchfreien Gestaltung dieser Verwaltungsprozesse aber nicht ausgeschöpft - teils aus Gewohnheit, teils aus Unwissenheit oder Sorge vor mangelnder Rechtsverbindlichkeit. Dies betreffe das persönliche Erscheinen, die so genannte gefühlte Schriftform - Anforderung einer Unterschrift ohne rechtliche Grundlage - sowie die Pflicht, mit einem Antrag bestimmte Dokumente als Nachweis einzureichen.
Besonders der Aufwand für die Vorlage von Nachweisen ließe sich senken, wenn man den Antrag Stellenden eine Möglichkeit zum sicheren Hochladen solcher Dokumente anböte. Noch ökonomischer wäre es - und wird von den E-Governmentgesetzen Bund sowie NRW gefordert -, wenn die Verwaltung selbst sich die Nachweise von anderen Behörden elektronisch einholt. Das Positionspapier der Vitako „Medienbruchfreie Prozesse“ ist im Internet herunterzuladen unter www.vitako.de/aktuelles/Documents/diverses/Vitako-Positionspapier_Negativliste.pdf .
Az.: 17.0.5.5.3