Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung vom 10.10.2024

Studie zur Transformation der kommunalen Energieversorgung

Mit der Wärmewende soll die Transformation zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 gelingen. Dabei bilden Wärmenetze eine effiziente und effektive Möglichkeit, die Transformation des Wärmesektors zu verwirklichen. Allerdings bestehen für Kommunen und umsetzende Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Stadtwerke substanzielle Herausforderungen aus Planungssicht, ökologisch und finanziell. Diese Thematik analysiert eine Studie des Kompetenzzentrums Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge (KOWID) an der Universität Leipzig.

Grundlage der Studie bildet eine empirische Analyse von ca. 600 Kommunen und knapp 100 Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerken. Untersucht wurden unter anderem die Herausforderungen und Problemstellungen der Wärmeplanung als Planungsinstrument sowie daraus abgeleitete Maßnahmen für die Umsetzung.

Finanziell ist die Wärmewende nicht leicht zu stemmen: Die Studie beziffert die Kosten allein für die kommunale Wärmeplanung bis 2028 auf Basis einer Hochrechnung für alle deutschen Kommunen auf 520 Millionen Euro, davon 165 Millionen Euro für das Personal. Tatsächlich stellt der Bund den Ländern über eine Erhöhung der Umsatzsteuerbeteiligung im Finanzausgleichgesetz für die neue Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung 500 Mio. Euro bis zum Jahr 2028 zur Verfügung; davon erhält das Land NRW ca. 107 Mio. Euro.

Insbesondere für kleinere Kommunen ist die Wärmeplanung im Hinblick auf die personelle Situation besonders herausfordernd. Eine Lösung könnte laut Studie darin liegen, dass sich jene Kommunen im Rahmen des sogenannten „Konvoi-Verfahrens“ zusammenschließen, einen gemeinsamen Wärmeplan erstellen und sich dabei die vielfältigen Aufgaben und Ressourcen teilen. Dies können die Bundesländer nach § 4 Abs. 3 Wärmeplanungsgesetz (WPG) bei der Umsetzung in Landesrecht vorsehen.

Zudem sehen laut der Studie Kommunen ohne eigene Stadtwerke das Problem des unzureichenden Einflusses bei der Umsetzung der Wärmewende, da sie zwar Pläne nach dem WPG erstellen, aber externen Unternehmen in der Umsetzung nicht oder nur bedingt weisungsberechtigt sind und damit weniger Gestaltungsspielraum haben.

Die Kommunalbefragung ergibt weiterhin, dass auch den umsetzenden Stadtwerken und EVU in der Wärmewende hohe Kosten entstehen, die allerdings anders als die kommunalen Planungskosten nicht über Konnexitätszahlungen vom Bund über die Länder in die Kommunen gemildert werden. Die Kosten für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und aus weiteren Vorgaben des WPG (Dekarbonisierung der Wärmenetze) belaufen sich laut Studie auf ca. 10,8 Mrd. Euro. Die Unternehmen unterstützen dabei nicht nur die Kommunen bei den Wärmeplänen, sondern tragen auch zur Dekarbonisierung bei (Ausbau erneuerbarer Energien, Transformation von Gas zu Wasserstoff oder den Rückbau/Stilllegung der Netze). Dies alles ist ökologisch sinnvoll, kostet aber viel Geld. Und die Finanzierung der Energiewende ist alles andere als gesichert.

Der BDEW rechnet in seinem aktuellen Fortschrittsmonitor 2024 mit einem Investitionsbedarf für die Energiewende in Deutschland in Höhe von 721 Milliarden Euro bis 2030 und 1,2 Billionen Euro bis 2035. Erneuerbare Stromerzeugung und die dafür nötigen Stromnetze machen einen Großteil der gesamten Energiewendeinvestitionen aus. Der zweite große Posten sind Wärmeversorgungs- und Gasnetze. Dazu zählen insbesondere die künftige Fernwärme-Versorgung und zukunftsfähige Gasnetze, die auf künftigen Wasserstoffbetrieb ausgelegt sind. Hinzu kommen konventionelle Gaskraftwerke, die einspringen müssen, solange es noch keine nennenswerten Energiespeichermöglichkeiten gibt.

Weitere Informationen zur Studie: KOWID_Transformation Kommunale Energieversorgung

Az.: 28.6.9-005/002 we

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