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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 386/2024 vom 18.06.2024
Stufenplan „Smarte Städte und Regionen“ beschlossen
Der im vergangenen Jahr einberufene Beirat hat einstimmig den Stufenplan „Smarte Städte und Regionen“ beschlossen. Er ist ein Gemeinschaftswerk von mehreren Bundesressorts, federführend vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Kommunen, den drei kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene, vier Ländern, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Erstmals ist damit ein Orientierungsrahmen geschaffen worden, der es allen Kommunen ermöglichen soll, schrittweise und unabhängig von ihren Voraussetzungen den Weg der digitalen Transformation hin zu innovativen, nachhaltigen und lebenswerten Standorten zu gehen. Kernelemente des Stufenplans sind der Aufbau eines Kompetenzzentrums sowie eines Marktplatzes für Smart-City-Anwendungen. Auf diesem Marktplatz sollen geeignete, sichere und skalierbare digitale Lösungen angeboten werden, die einfacher und schneller zu beschaffen sein sollen. Aus Sicht des DStGB, der in den Arbeitsgruppen und im Beirat an der Ausarbeitung des Stufenplans beteiligt war, ist damit ein wichtiger Schritt gelungen. Entscheidend wird nun sein, wie der Stufenplan in der Digitalministerkonferenz angenommen wird. Die geplanten Schritte müssen von Bund und Ländern mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet und in die Tat umgesetzt werden.
Vier Stufen auf dem Weg zu smarten Städten und Regionen
Der Entwurf des Stufenplans beschreibt in vier Stufen den Weg zu einer digitalen Stadt- und Regionalentwicklung von Städten und Regionen:
Stufe 1: Kompetenzzentrum – Digitalisierungswissen teilen, beraten werden, koordiniert handeln
Die erste Stufe fokussiert den Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen durch ein Kompetenzzentrum, das Kommunen berät und unterstützt, den Zugang zu digitalen Ressourcen erleichtert, Wissen breit verfügbar macht und alle relevanten Akteure miteinander vernetzt. Es soll als Brücke dienen, um die kooperative Entwicklung und den Einsatz digitaler Lösungen zu koordinieren. Das Kompetenzzentrum Smarte Städte und Regionen soll eine agile Vernetzungsstruktur beinhalten, die von Bund und Ländern unter aktiver Beteiligung der Kommunen gemeinschaftlich getragen wird. Dabei sollen zunächst bestehende Strukturen in den Ländern und beim Bund genutzt werden und perspektivisch ein komplett neues, vollumfängliches Kompetenzzentrum mit einem erweiterten Aufgaben- und Leistungsspektrum entstehen.
Stufe 2: Digitaler Marktplatz für alle Kommunen
In der zweiten Stufe wird ein digitaler Marktplatz vorgeschlagen, der als zentrale Plattform fungiert, um Kommunen den Zugang zu geeigneten, sicheren digitalen Tools sowie markterprobten technologischen und skalierbaren Lösungen zu erleichtern sowie Angebot und Nachfrage effizient zusammen zu führen. Die Lösungen setzen sich dabei zum einen aus Open Source-Lösungen, zum anderen aus proprietärer Software zusammen, die sowohl durch Städte und Regionen als auch durch Startups, Mittelständler und Global Player bereitgestellt werden. Ziel ist es, einen Marktüberblick sowie eine signifikante Unterstützung bei der Beschaffung von digitalen Lösungen zu etablieren. Der Marktplatz soll für alle Kommunen, kommunale Unternehmen, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft niedrigschwellig zugänglich sein. Auch Lösungsanbieter (z.B. Unternehmen, kommunale Unternehmen, Kommunen, Zivilgesellschaft) sollen Zugang zum Marktplatz in dieser Rolle erhalten. Sie bekommen als Anbieter von Lösungen Zutritt über ein Registrierungsverfahren, indem verschiedene Kriterien mit Bezug zur Leistungsfähigkeit als Anbieter abgefragt werden. Unabhängig davon werden sämtliche angebotenen Lösungen auf dem Marktplatz einer Kriterienprüfung unterzogen. Für eine Aufnahme von Lösungen in den Marktplatz wird grundsätzlich zwischen „Muss-Kriterien“ (z.B. IT-Sicherheit, Qualitätsanforderungen, Schnittstellendokumentation) und „Kann-Kriterien“ (z.B. Lizenzwahl, Testimonials) unterschieden. Die konkreten Kriterien sind noch abschließend zu definieren. Auch hier ist sowohl auf Transparenz für die Nachfrageseite als auch auf geringe Hürden für die Anbieterseite zu achten. Der Marktplatz soll zunächst an dem bestehenden digitalen Marktplatz „Huhu Land“, jetzt „Deutschland Digital“ anknüpfen und weiterentwickelt werden.
Stufe 3:
Gemeinsam digital handlungsfähig sein – Mit kommunaler Kooperation mehr erreichen
Diese Stufe fokussiert auf die Ausweitung interkommunaler Kooperationen und die gemeinsame Nutzung digitaler Infrastrukturen und Lösungen, um Skaleneffekte zu realisieren und Ressourcen effizienter zu nutzen.
Stufe 4:
Städte und Regionen digital entwickeln – Chance für gleichwertige Lebensverhältnisse und Bürgernähe nutzen
Die letzte Stufe zielt darauf ab, digitale Lösungen als festen Bestandteil der Daseinsvorsorge zu etablieren, um die Lebensqualität zu verbessern und gleichwertige Lebensverhältnisse in urbanen wie ländlichen Gebieten zu fördern. Der „Stufenplan Smarte Städte und Regionen“ sowie die dazugehörige Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist unter www.bmwsb.bund.de/SharedDocs abrufbar.
Anmerkung des DStGB und des StGB NRW
Mit dem verabschiedeten Stufenplan „Smarte Städte und Regionen“ ist ein wichtiger Schritt gelungen. Erstmals konnten als Gemeinschaftswerk aller relevanten Akteure aus Kommunen, Wirtschaft, Bund, Länder, Wissenschaft und Zivilgesellschaft klare Rahmenbedingungen definiert werden, mit denen sich alle Kommunen schrittweise und unabhängig von ihren Voraussetzungen auf den Weg zu „smarten Städten und Regionen“ machen können. Aus kommunaler Sicht sind die wichtigsten Meilensteine der Auf- und Ausbau eines Kompetenzzentrums und eines digitalen Marktplatzes. Dies kann einen echten Mehrwert für die Kommunen bedeuten. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, dass sowohl privatwirtschaftliche als auch öffentlich-rechtliche Lösungen Zugang haben und verlässliche Kriterien für den Zugang zum Marktplatz erarbeitet werden, die den Kommunen die Auswahl, Beschaffung und die Vergabe erleichtern.
Hier wünschen wir uns perspektivisch noch einen klareren Ansatz mit Blick auf eine Gatekeeper-Funktion, die die Lösungen anhand von festgelegten Qualitätskriterien, etwa zur IT-Sicherheit, offenen Schnittstellen und Datenschutz, prüft. So würde bei der Beschaffung von Produkten von diesem Marktplatz sichergestellt, dass diese Anforderungen erfüllt sind, ohne dass sie von den Städten und Gemeinden noch einmal geprüft werden müssen. Diese Kriterien gilt es nun so zeitnah wie möglich unter Einbeziehung der Kommunen zu definieren. Eine Alternative wäre zudem, dass Lösungen, die bereits in Kommunen im Einsatz sind und dort auf die Einhaltung der Basis-Kriterien geprüft wurden, ebenfalls Zugang zum Marktplatz erhalten.
Mit Blick auf das zu schaffende Kompetenzzentrum ist von großer Bedeutung, dass perspektivisch eine vollumfängliche Lösung entstehen soll. Dieses soll dann die Angebote aus Bund und Ländern vernetzen, Beratung anbieten und nach Auslaufen der Modellprojektförderung auch die „Koordinierungs- und Transferstelle (KTS“) ersetzen.
Der Erfolg des Stufenplans und damit auch die Umsetzung in den Kommunen steht und fällt mit der Finanzierungsverantwortung für die Maßnahmen. Hier sind Bund und Länder gleichermaßen gefordert, sich klar zu der Entwicklung digitaler Städte und Regionen zu bekennen und entsprechende Finanzmittel bereitzustellen. Dazu wird der Stufenplan in der Digitalministerkonferenz (DMK) beraten. Im Beirat vertreten waren nur vier Bundesländer vertreten, nun sind alle 16 gefordert, sich des Themas in der DMK anzunehmen.
Der neue Stufenplan bietet die Chance, das Thema „Smart Cities und Smart Regions“ wirklich in die Fläche zu bringen und die Städte und Gemeinden wirksam zu unterstützen. Trotz angespannter Haushaltslage in Bund und Ländern besteht die klare Erwartung, dass die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden. Andernfalls würde der Stufenplan als Muster ohne Wert enden.
Az.: 17.0.1.3-001/003