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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 23/2006 vom 21.12.2005
Stundensätze für die Gebührenkalkulation
Das Innenministerium hat einen Runderlass zu den Richtwerten für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren herausgegeben. Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind auf der Grundlage einer vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellen Übersicht errechnet worden. Sie betragen für den höheren Dienst 66 Euro, für den gehobenen Dienst 51 Euro, für den mittleren Dienst 41 Euro, für den einfachen Dienst 31 Euro.
Der Runderlass ist im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 51 v. 07.12.2005, S. 1317 , veröffentlicht.
Az.: IV/1 941-00