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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 587/2007 vom 29.08.2007
Subventionsbericht der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 15. August 2007 den 21. Subventionsbericht verabschiedet. Aus diesem geht hervor, dass der Bund seine Subventionen im Zeitraum von 2005 bis 2008 um knapp neun Prozent bzw. 2 Mrd. € reduziert hat. Damit belaufen sich die Beihilfen immerhin noch auf 21,5 Mrd. Euro. Jedoch erfolgt der Abbau von Subventionen zwischen den Empfängergruppen durchaus unterschiedlich. So trifft der Abbau von Vergünstigungen die Wirtschaft kaum. Im Gegenteil - hier steigen die Finanzhilfen für die Industrie sogar leicht an. Deutlich jedoch sind die Subventionskürzungen beim Bürger, wobei hier der Hauptteil auf gestrichene Steuervergünstigungen zurückzuführen ist.
Laut § 12 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes (StWG) muss die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushaltsplans alle zwei Jahre einen Bericht über die Finanzhilfen des Bundes vorlegen, der auch eine Übersicht der Steuervergünstigungen zusammen mit den geschätzten Mindereinnahmen beinhaltet. Der nun vom Kabinett beschlossene 21. Subventionsbericht umfasst den Zeitraum 2005 bis 2008 und berücksichtigt bei den Finanzhilfen die Planungen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2008. Bei den Steuervergünstigungen wurden alle steuerlichen Regelungen berücksichtigt, für die das Gesetzgebungsverfahren bereits abgeschlossen ist.
Aus dem aktuellen Subventionsbericht geht hervor, dass der Bund seine Subventionen im Zeitraum von 2005 bis 2008 um knapp neun Prozent bzw. 2 Mrd. € reduziert hat. Wobei dies vor allem aus der Streichung von Steuervergünstigungen bei den privaten Haushalten resultiert. Von den insgesamt 2 Mrd. € an weggefallenen Subventionen stammen allein 1,7 Mrd. € aus gestrichenen Steuervergünstigungen. Hierfür ist insbesondere der Wegfall der Eigenheimzulage verantwortlich, welcher mit 35 Prozent mehr als ein Drittel aller Ersparnisse des Bundes ausmacht. Der Wegfall der Eigenheimzulage schlägt sich im Rückgang der Subventionen im Bereich Wohnungswesen nieder. Neben dem Wohnungswesen unterscheidet der Subventionsbericht unter anderem auch zwischen den Kategorien Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der gewerblichen Wirtschaft, dem Verkehr, der Sparförderung und Vermögensbildung sowie den sonstigen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen.
Die auf den Bund entfallenden Steuervergünstigungen werden somit insgesamt von 17,4 Mrd. € im Jahr 2005 auf 15,8 Mrd. € im Jahre 2008 sinken. Die Finanzhilfen des Bundes sinken von 6,1 Mrd. € im Jahre 2005 auf 5,7 Mrd. € im Jahre 2008. Das bedeutet eine Reduzierung um 0,4 Mrd. € oder 7 Prozent. Insgesamt ergeben sich somit für 2008 Subventionen des Bundes in Höhe von rd. 21,5 Mrd. €.
Im Gegensatz zu der Entwicklung der Steuervergünstigungen bei den privaten Haushalten sind die Subventionen in den meisten Bereichen der gewerblichen Wirtschaft sogar gestiegen. Dies sind die Bereiche Bergbau, rationelle Energieverwendung und erneuerbare Technologien, Technologie- und Innovationsförderung und Hilfen für bestimmte Industriebereiche. Rückläufig dagegen sind nur die Subventionszahlungen im Bereich der regionalen Strukturmaßnahmen. So sind die Subventionsausgaben für die gewerbliche Wirtschaft insgesamt sogar leicht von 11,5 Mrd. auf 12 Mrd. € angestiegen. Auf diese Weise steigt auch ihr Anteil an allen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes von gut 49 auf 56 Prozent im kommenden Jahr. Damit ist die gewerbliche Wirtschaft unverändert der quantitativ bedeutendste Subventionsbereich.
Im übergeordneten Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sinken die Beihilfen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums von 1,3 Mrd. € im Jahr 2005 recht deutlich auf 900 Mio. € im Jahr 2008. Ebenfalls rückläufig sind die Subventionen im Bereich der Sparförderung und Vermögensbildung mit ursprünglich 1,5 Mrd. € in 2005 und letztendlich 1,23 Mrd. € in 2008. Der Bereich Verkehr wird weiterhin mit 1,4 Mrd. € bezuschusst.
Evaluierung der wichtigsten Steuervergünstigungen:
Neben dem neuen Subventionsbericht hat das Bundesfinanzministerium zudem die externe Evaluierung der wichtigsten Steuervergünstigungen in Auftrag gegeben. Das sei laut Bundesfinanzministerium notwendig, da die Wirkung dieser Maßnahmen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten nicht systematisch geprüft worden sei. Bei den laufenden Finanzhilfen dagegen sei eine regelmäßige Überprüfung heute schon in den einzelnen Ministerien üblich.
Der 21. Subventionsbericht ist unter der Rubrik Schlagzeilen auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen unter der Adresse www.bundesfinanzministerium.de abrufbar.
Az.: IV/1 971-00