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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 214/2015 vom 23.03.2015
Symposium "Gemeinsam gegen Motorradlärm"
In Simmerath-Rurberg fand am 09. März 2015 auf Einladung von Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns ein überregionales Symposium „Gemeinsam gegen Motorradlärm“ statt. Lärm kann eine schwerwiegende Umweltbeeinträchtigung darstellen, die Menschen krank macht. Die Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm stellt ein zentrales Problem des Umwelt- und Gesundheitsschutzes dar. Nach intensiven Diskussionen der etwa 60 Teilnehmer vorwiegend aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde folgender Forderungskatalog an die zuständigen Stellen aufgestellt:
- Geltung der „neuen EU-Lärmvorschriften für Motorräder“ nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für Altfahrzeuge - ggfs. nach Ablauf von Übergangsfristen.
- Einführung einer absoluten Schallobergrenze sowohl für Standgeräusche als auch für Fahrgeräusche von Motorrädern - unabhängig von vorgegebenen Prüfzyklen. Die Obergrenze muss Umwelt- und Gesundheitsbelangen gerecht werden. Die Grenzwerte müssen sowohl für Neuzulassungen als auch (ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen) für Altfahrzeuge gelten.
- Einführung von einfach anzuwendenden, gerichtsfesten Messverfahren möglichst einsetzbar für den fließenden Verkehr.
- Einführung von Frontkennzeichen für Motorräder.
- Einführung einer echten Halterhaftung im fließenden Verkehr für verkehrs- und unfallgefährdende Verstöße von Motorradfahrern. Dabei hätte der Halter das Bußgeld etc. zu tragen, wenn der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist.
- Einführung von Sanktionen (Punkte, Geldstrafe/buße, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Stilllegung, Beschlagnahme u.ä.) mit tatsächlich abschreckender Wirkung bei Immissions- und Geschwindigkeitsverstößen in Anlehnung an die Sanktionen im Nachbarstaat Niederlande.
- Zulässigkeit von Straßensperrungen aus Lärmschutzgründen.
- Einführung einer jährlichen Pflicht zur Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im Rahmen einer Umweltuntersuchung bei den zuständigen Prüfstellen.
Besondere Berücksichtigung von Straßen durch und an Nationalparks bei Maßnahmen gegen Lärmemissionen und bei Lärmkontrollen wegen ihrer herausragenden Naturschutzfunktion und als Stätten des ruhigen Naturerlebens.
Az.: III/1 155-00