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StGB NRW-Mitteilung 90/2004 vom 22.01.2004
Symposium zum Kommunalverfassungsrecht
In diesem Jahr findet bekanntlich die Kommunalwahl statt. Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sind sehr viele rechtliche Vorgaben zu beachten. Einige ganz besonders spannende aber häufig auch streitbefangene wahlrechtliche Aspekte sind insoweit z.B. die rechtmäßige Bildung des Wahlausschusses sowie die Sicherstellung nicht anfechtbarer Entscheidungen dieses Wahlorganes, eine rechtmäßige Vorbereitung der Wahl sowie die Neutralitätsverpflichtung der Gemeindeverwaltung sowie des Bürgermeisters während des Wahlkampfs. Von erheblicher praktischer Bedeutung ist ferner die Feststellung des Erwerbs und der Verlust der Ratsmitgliedschaft, wobei hier insbesondere auf die Vorschrift des § 13 KWahlG (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat) verwiesen wird. Schließlich ist wichtig, die Rechtsprechung zur Besetzung der Ausschüsse zu kennen. In diesem Zusammenhang sei nur auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.12.2003 und die daraus folgenden Fragen verwiesen.
Daher ist es für Sie ganz besonders wichtig, die zu diesen Themen von der Rechtsprechung entwickelten Leitlinien sowie aktuelle Entscheidungen zum Kommunalverfassungsrecht zu kennen. So können Kosten, Streitigkeiten und Prozeßrisiken vermieden werden.
Für Sie veranstaltet die Städte- und Gemeindebund NRW Dienstleistungs- GmbH zwei Symposien zum Kommunalverfassungsrecht. Das erste Symposium findet am 17.03.2004 in Münster, Gut Havichhorst und das zweite Symposium am 01.04.2004 in der Stadthalle Ratingen in dem Zeitraum von 10.00-16.00 Uhr statt.
Im ersten Teil werden die Wahl des Bürgermeisters sowie wichtige Entscheidungen der Rechtsprechung zum Kommunalwahlrecht und Grundzüge der Wahlvorbereitung vorgestellt und diskutiert. Danach werden anhand von praktischen Fällen aktuelle Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts NRW sowie aktuelle kommunalverfassungsrechtliche Fragen erörtert. Dazu haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen und Anregungen bereits zuvor bei uns einzureichen.
Für Sie konnten wir als Referenten Dr. Dieter Kallerhoff, Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen sowie Dr. Otmar Schneider, Richter am Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen gewinnen. Von der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen werden Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep sowie Referent Michael Becker referieren.
Die Veranstaltung wendet sich an Sie und alle Personen, die im Bereich des Kommunalwahlrechts und/oder -verfassungsrechts tätig sind. Im übrigen verweisen wir auf das anliegende Tagungsprogramm einschließlich Teilnehmerinformation. Die Teilnahme ist auf 60 Personen beschränkt. Bei hinreichendem Interesse ist beabsichtigt, einen Zusatztermin anzubieten.
Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Herr Michael Becker (0211-4587-226 oder michael.becker@kommunen-in-nrw.de) zur Verfügung.
Die Seminargebühr beträgt 172,41€ zzgl. Mehrwertsteuer und deckt Tagungsunterlagen, ein Mittagessen sowie Pausengetränke ab.
Az.: I/2