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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 362/2018 vom 07.06.2018
Systemfeststellung-Widerruf für ELS GmbH
Mit Pressemitteilung vom 04.06.2018 hat das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) mitgeteilt, dass mit Bescheid vom 01.06.2018 die Feststellung für die Europäische Lizensierungssysteme GmbH (ELS GmbH) als Systembetreiber zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Einwegverpackungen im Rahmen des Dualen Systems für das Land Nordrhein-Westfalen widerrufen worden ist. Der Widerrufsbescheid vom 01.06.2018 wird mit der öffentlichen Bekanntgabe im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen rechtswirksam. Dem Widerruf war die gerichtliche Anordnung eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens des in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Dualen Systems ELS GmbH vorausgegangen. Nach dem der Unternehmensverkauf gescheitert war hat das Amtsgericht Bonn mit Beschluss vom 01.06.2018 über das Vermögen der ELS GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der Pressemitteilung des LANUV NRW werden ab dem 01.06.2018 die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle sowie die kommunalen Nebenentgelte von den verbliebenen behördlich festgestellten neun Systembetreibern getragen.
Az.: 25.0.8 qu