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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 202/2023 vom 30.03.2023
Tag der Städtebauförderung 2023
Am 13.05.2023 sind bundesweit wieder alle Städte und Gemeinden eingeladen, sich am Tag der Städtebauförderung zu beteiligen. Der Aktionstag dient dazu, Projekte, Planungen und Erfolge der Städtebauförderung einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren – und die Menschen einzuladen, sich zu informieren, mitzudiskutieren und an der Entwicklung der eigenen Kommune mitzuwirken.
Möglich sind hierbei die verschiedensten Veranstaltungen und Aktionen in Präsenz wie etwa Stadtspaziergänge, Baustellenbegehungen, Workshops, Stadtrallyes, Tage der offenen Tür, Ausstellungen und Stadtteilfeste. Auch virtuelle Aktionen sind willkommen.
Ideen und weitere Informationen sind abrufbar unter www.tag-der-staedtebaufoerderung.de .
Die Anmeldung ist noch bis zum 26. April 2023 auf der o. g. Website möglich.
Im Anmeldebereich können Sie Ihre geplanten Veranstaltungen und Aktivitäten in das dafür vorgesehene Formular eintragen. Selbstverständlich können Sie Ihre Veranstaltungen auch nach einer Veröffentlichung fortlaufend aktualisieren. Ab Anfang April finden Sie die Programmübersicht hier: www.tag-der-staedtebaufoerderung.de/programm-2023.
Die Auftaktveranstaltung für den Tag der Städtebauförderung wird in diesem Jahr in Ulm stattfinden: Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Nicole Razavi MdL, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg, und Ulms Oberbürgermeister Gunter Czisch werden am 13. Mai das Sanierungsgebiet der Ulmer Weststadt besichtigen und das Frühlingsfest auf dem Agnes-Schultheiß-Platz eröffnen. Weitere Informationen finden Sie unter der Programmübersicht.
Sofern Sie Fragen zum Tag der Städtebauförderung haben, steht die Begleitagentur Ihnen gerne für Fragen rund um die Vorbereitung, Organisation und Ausgestaltung dieses Tages zur Verfügung (+49 30 / 69 53 70 8-14; kontakt@tag-der-staedtebaufoerderung.de).
Ihre Aktionen am Tag der Städtebauförderung sind als investitionsvorbereitende bzw. -begleitende Maßnahmen fester Bestandteil der geförderten Gesamtmaßnahme und damit grundsätzlich förderfähig. Hierbei gelten die unterschiedlichen Richtlinien der Länder. Es wird daher empfohlen, die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens für den Tag der Städtebauförderung im Vorfeld mit den jeweiligen Ansprechpersonen abzustimmen.
Az.: 20.2.2-001/002 gr