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StGB NRW-Mitteilung 297/2013 vom 25.04.2013
Tarifabschluss für kommunale Krankenhäuser
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund haben sich am 06. März 2013 auf einen Tarifabschluss für die Ärzte in kommunalen Krankenhäusern geeinigt. Für das Jahr 2013 solle es eine Gehaltserhöhung von 2,6 % geben, ab Januar 2014 weitere 2,0 %. Der Abschluss belastet die kommunalen Krankenhäuser mit rund 400 Mio. Euro bezogen auf die Gesamtlaufzeit von 23 Monaten. Keine Änderungen gibt es bei der wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Auch gibt es keine Erhöhung der Bereitschaftsentgelte.
Dafür steigt die Bewertung des Bereitschaftsdienstes beim Freizeitausgleich, der in die gesetzliche Ruhezeit fällt. Bei der Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit nach Opt-Out sinkt die mögliche wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit von derzeit 60 auf 58 Stunden und der Ausgleichszeitraum von bislang 12 auf 6 Monate. Der Verhandlungsführer der VKA, Joachim Finklenburg, bezeichnete den Abschluss als schwierigen Kompromiss, aber vertretbar. Er forderte noch einmal grundlegende Verbesserungen bei der Krankenhausfinanzierung. (Quelle: DStGB Aktuell vom 08.03.2013)
Az.: III/2 551