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StGB NRW-Mitteilung 786/2016 vom 24.11.2016
Tarifabschluss für kommunale Krankenhäuser
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund haben sich auf einen Tarifabschluss für die Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern verständigt. Die Einigung sieht eine Gehaltssteigerung von insgesamt 5 Prozent in drei Schritten bei einer Laufzeit von 28 Monaten vor. Der Tarifabschluss führt für die kommunalen Krankenhäuser zu Mehrkosten von rund 460 Mio. Euro über die gesamte Laufzeit. Vor dem Hintergrund, dass der Marburger Bund eine Erhöhung von 5,9 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten gefordert hat, bewertet die VKA die Tarifeinigung als vertretbar. Positiv sei insbesondere die lange Laufzeit von 28 Monaten.
Die Entgelte für Ärztinnen und Ärzte sollen zunächst rückwirkend ab 1. September 2016 um 2,3 Prozent, um weitere 2,0 Prozent ab dem 1. September 2017 und um 0,7 Prozent ab dem 1. Mai 2018 steigen. Die Mindestlaufzeit beträgt somit 28 Monate und endet am 31. Dezember 2018. Die Bereitschaftsdienstentgelte erhöhen sich entsprechend der Tabellenentgelte. Im Übrigen werden sämtliche Regelungen zum Bereitschaftsdienst um 12 Monate bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.
Mit der Tarifeinigung wurde zugleich eine Lösung in der Frage der Zusatzversorgung getroffen. Dies war ein zentrales Anliegen der VKA in der Tarifrunde. Der jetzt getroffene Tarifabschluss soll auf der Herbstsitzung der Mitgliederversammlung der VKA am 11. November 2016 genehmigt werden. (Quelle: DStGB Aktuell)
Az.: 38.1.3