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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 627/1999 vom 20.09.1999
Tarife der GEMA
Bekanntlich hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene einen Rahmenvertrag über Vergütungssätze abgeschlossen. Die vereinbarten "Vergütungssätze E für Konzerte der ernsten Musik" ändern sich mit Wirkung zum 1. September 1999. Die Vergütungssätze sind im Intranet des NWStGB abrufbar.
Den Städten und Gemeinden, die Mitglieder in kommunalen Spitzenverbänden sind, werden wie bisher die Nachlässe entsprechend dem Gesamtvertragsnachlaß eingeräumt.
Az.: IV/2 320-13/6