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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 671/1999 vom 05.10.1999
Tarife der GEMA
Bekanntlich hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene einen Rahmenvertrag über Vergütungssätze abgeschlossen. Die vereinbarten "Vergütungssätze R für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Hörfunksendungen und Ladenfunk" ändern sich mit Wirkung zum 1. Oktober 1999. Die Vergütungssätze sind im Intranet des NWStGB abrufbar.
Zu beachten ist, daß neben den Veranstaltungsräumen, Sälen, Kantinen und gleichartigen Betrieben auch Aufenthaltsräume, Warteräume und ähnliche Räume ohne Wirtschaftsbetrieb sowie Omnibusse in die Kategorie von Räumen fallen, auf welche die Vergütungssätze "R" angewendet werden. Den Städten und Gemeinden, die Mitglieder der kommunalen Spitzenverbände sind, werden wie bisher die Nachlässe entsprechend dem Gesamtvertragsnachlaß eingeräumt.
Az.: IV/2 320-13/6