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StGB NRW-Mitteilung 155/2005 vom 21.02.2005
Tarifrecht im öffentlichen Dienst
Nach zweijährigen intensiven, schwierigen aber konstruktiven Verhandlungen haben sich Bund, Kommunen und Gewerkschaften am 09.02.2005 auf eine umfassende Tarifreform im öffentlichen Dienst geeinigt. Die Rechtsverhältnisse der Beschäftigten von Bund und Kommunen werden damit auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Leitziele für die Modernisierungsverhandlungen waren eine stärkere Leistungsorientierung, mehr Flexibilität, die Stärkung des Dienstleistungsgedankens sowie mehr Transparenz. Mit dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der am 01.10.2005 in Kraft treten wird, wird es folgende Neuerungen geben:
- Die Überleitung der Beschäftigten in die neue Entgelttabelle erfolgt zum 01. Oktober 2005. Bis dahin sind im Tarifgebiet West die Vergütungen, Löhne usw. weiterhin nach den derzeit gültigen Lohn- und Vergütungstarifverträgen maßgebend.
- Der TVöD gilt für Angestellte und Arbeiter gleichermaßen. Die bisherige Unterscheidung wird aufgegeben.
- Es werden passgenaue Regelungen für Verwaltung, Krankenhäuser, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgungsbetriebe ermöglicht.
- Die Bezahlung erfolgt künftig nicht mehr nach Lebensalter, Familienstand und Kinderzahl, sondern nach individueller Leistung und Berufserfahrung.
- Für Beschäftigte am Anfang des Berufslebens wird der öffentliche Dienst durch verbesserte Einkommensmöglichkeiten attraktiver.
- Zukünftig sollen bis zu 8 % der Entgeltsumme der Tarifbeschäftigten eines Arbeitgebers für variable Leistungsbezahlung zur Verfügung stehen (Start im Jahr 2007 mit 1 %)
- Leistungsunabhängige Bewährungs- und Zeitaufstiege werden abgeschafft.
- Weihnachts- und Urlaubsgeld werden ab 2007 zugunsten einer sozial gestaffelten, im Volumen abgesenkten Jahressonderzahlung ersetzt.
- Durch eine neue niedrige Entgeltgruppe wird die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes gegenüber privaten Mitanbietern gestärkt.
- Es werden Führungsfunktionen auf Zeit und auf Probe eingeführt.
- Der Personalaustausch zwischen öffentlichem Dienst und der Personalwirtschaft wird erleichert.
- Die Eingruppierungsbestimmungen werden verschlankt (statt bisher 17.000 Eingruppierungsmerkmalen werden künftig voraussichtlich weniger als 100 gelten).
- Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 35 Monate. Lineare Anhebungen der Entgelte finden in dieser Zeit nicht statt. Die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen erhalten in den Jahren 2005, 2006 und 2007 jeweils eine Einmalzahlung von 300 €.
- Die wöchentliche Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten wird künftig landesbezirklichen Regelungen unterliegen, so daß bis zu 40 Stunden möglich sein werden.
- In Folge einer Meistbegünstigungsklausel soll verhindert werden, daß im Tarifbereich der TdL günstigere Regelungen vereinbart werden als im Bereich der VKA.
- Die Tarifparteien in den Ländern können in den Bereichen Arbeitszeit, Sonderzahlungen oder Entgelt einen für die Arbeitgeber günstigeren Tarif abschließen.
Az.: I 049-06