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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 414/2010 vom 10.09.2010
Taxierung von Schäden an feuerverzinkten Stahlkonstruktionen
Die Hinweise zur Einschätzung von Art und Umfang weiter zu untersuchender Stahlkonstruktionen hinsichtlich möglicher Schäden aus dem Feuerverzinkungsprozess und des Schadensfolgepotentials durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten (Fassung Juni 2010) sind für unsere Mitglieder im Intranet unter Fachinformation und Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe abrufbar.
Die Hinweise bieten den Eigentümern/Verfügungsberechtigten eine Hilfestellung für die Überprüfung der Standsicherheit feuerverzinkter Stahlkonstruktion, die in den Jahren 2000 bis 2006 aufgeführt wurden.
Sie stellen eine auf bestimmte Bestandsbauwerke bezogene Ergänzung und Konkretisierung der allgemeingültigen „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten — Fassung September 2006“ der Bauministerkonferenz dar, die auf der Internetseite www.bauministerkonferenz.de unter der Rubrik Berichte/Informationen veröffentlicht sind.
Die Ursachen für die Rissbildung im Zusammenhang mit dem Feuerverzinkungsprozess sind inzwischen wissenschaftlich geklärt und haben bereits während der Erarbeitung der neuen DASt-Richtlinie 022 „Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen (August 2009)“ Eingang in die Praxis gefunden. Die DASt-Richtlinie 022 ist mit Veröffentlichung der Änderung der Bauregelliste 2009/2 bauaufsichtlich als Technische Baubestimmung bekanntgemacht worden.
Seit 2006 sind keine neuen Schadensfälle mehr bekannt geworden. Die vorliegenden Hinweise bieten nunmehr auch eine länderübergreifend abgestimmte Entscheidungshilfe, wie mit dem Bestand an feuerverzinkten Stahlkonstruktionen aus den Jahren 2000 bis 2006 zu verfahren ist.
Az.: II/1 660-00