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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 487/2001 vom 05.08.2001
Taxiverkehr im Mobilitätsmanagement
Das Anruf-Sammeltaxi (AST) ist Fahrgastbeförderung mit besonders gekennzeichneten Fahrzeugen (Sammeltaxis) von besonders gekennzeichneten Abfahrtsstellen. Der Fahrweg wird durch die angemeldeten Fahrtwünsche (Ein- und Ausstiegspunkte) bestimmt. Der Ausstieg erfolgt unmittelbar am gewünschten Fahrtziel (z.B. vor der Haustür) oder zumindest zielnah (ohne Haltestellenbindung). Der Anruf-Sammeltaxen-Verkehr ist eine der differenzierten Bedienungsweisen im Rahmen eines Mobilitätsmanagements, die zur Attraktivität des öffentlichen Gesamtverkehrsangebots beitragen und darüber hinaus die Nachfragesituation und damit auch die Wirtschaftlichkeit einzelner ÖPNV-Verbindungen verbessern können.
Trotz vieler positiver Beispiele ist eine flächendeckende Einbindung von Taxen und Mietwagen im ÖPNV-Angebot bisher nicht erfolgt. Auf Wunsch der Fachverbände des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs in Nordrhein-Westfalen fand Ende Juni ein Gespräch mit dem Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW, den kommunalen Spitzenverbänden sowie dem VDV im Ministerium statt.
Bei den Gesprächsteilnehmern bestand Einvernehmen über die oben beschriebene positive Bedeutung des Einsatzes von Taxen und Mietwagen im ÖPNV. Die Verbände des Taxen- und Mietwagenverkehrs machten deutlich, daß durch eine regelmäßige Beteiligung des Taxen- und Mietwagengewerbes bei der Nahverkehrsplanung die Integration weiter verstärkt werden könnte. Darüber hinaus fehle oftmals das Wissen über die Möglichkeiten zum Einsatz von Taxen und Mietwagen im ÖPNV sowie über die praktische Umsetzung dieser Einsatzformen. Sie vertraten die Auffassung, daß es häufig an der nötigen Kooperationsbereitschaft bei den Verkehrsunternehmen mangele.
Die kommunalen Spitzenverbände erklärten sich bereit, den Aufgabenträgern zu empfehlen, bei der anstehenden Überarbeitung der Nahverkehrspläne auch die Verbände des Taxen- und Mietwagenverkehrs angemessen einzubinden. Diese werden zeitgleich ihren Mitgliedern empfehlen, den kommunalen Entscheidungsträgern konkrete Pläne für die Einbeziehung von Taxen und Mietwagen in den örtlichen ÖPNV vorzulegen, um auch dort für eine Einbindung zu werben.
Der Städte- und Gemeindebund hat in Veröffentlichungen (z.B. "Differenzierte Bedienungsweisen" zusammen mit dem VDV; DStGB-Positionspapier "Mobilitätsmangement", 1994) immer wieder auf die Möglichkeiten hingewiesen, durch AST-Verkehre das ÖPNV-Angebot in der Fläche zu bereichern und zu ergänzen. So selbstverständlich, wie die Einbindung der Verkehrsunternehmen bei der Erstellung von Nahverkehrsplänen in der Praxis ist, sollten auch die Verbände des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs einbezogen werden.
Für die Kontaktaufnahme haben die Verbände jetzt folgende Ansprechpartner genannt:
Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein e.V., Herr Goldberg, Siemensstr. 1, 40789 Monheim;
Taxiverband Nordrhein-Westfalen e.V., Herr Rosewick/Herr Dr. Hoog, Kölner Str. 356, 40227 Düsseldorf;
Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V., Herr Herwig, Westfalendamm 78, 44141 Dortmund.
Az.: III/1 640 - 23/1