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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 227/2001 vom 05.04.2001
Telearbeit in der EU
Die Europäische Kommission möchte sich auf die Diskussion der Telearbeit konzentrieren. Sie hat einen Vorschlag für Leitlinien vorgelegt, um Rahmenbedingungen für ihre Vorgehensweise zu schaffen. Etwa 7 Millionen Erwerbstätige in Europa üben regelmäßig Telearbeit aus, was etwa 4,5 % des Arbeitsmarktes entspricht. Die Ausbreitung der Informationstechnologien, die durch die Entwicklung des Internet beschleunigt wird, bringt eine neue Art der Arbeitsorganisation mit sich. Zwar trägt die Telearbeit nach Auffassung der Kommission zweifellos zur Flexibilität bei, die aber nicht zu Lasten des Arbeitnehmerschutzes gehen darf. Deshalb hält es die Kommission für notwendig, Leitlinien zu schaffen, die ihr Handeln bestimmen, ohne die Entwicklungen zu bremsen. Es soll zunächst einmal um abhängig beschäftigte Telearbeitnehmer gehen, die ihre Arbeit aus der Ferne (außerhalb der Räumlichkeiten des Unternehmens und außerhalb des Ortes, an dem die Arbeit erwartet wird) mit Hilfe der Informations- und Datenübertragungstechnik, insbesondere Internet, erledigen. Die Kommission schlägt den Sozialpartnern allgemeine Grundprinzipien vor, die der praktischen Umsetzung zugrunde gelegt werden sollen. Dazu gehören
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- Freiwilligkeit und Recht auf Rückkehr,
- garantierte Beibehaltung des Status eines Lohnempfängers,
- garantierte Gleichbehandlung,
- Informationen, die dem Telearbeitnehmer zu übermitteln sind,
- Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber,
- Bereitstellung einer entsprechenden Schulung,
- Schutz im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
- Arbeitszeit,
- Schutz der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten,
- Pflege des Kontakts mit den Unternehmen,
- Kollektive Rechte der Telearbeitnehmer,
- Zugang zur Telearbeit.
Weitere Informationen zur Telearbeit finden sich unter der Interetadresse: www.ecatt.com/ecatt/.
Az.: III 460 - 61