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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 166/2007 vom 25.01.2007
Telemediengesetz verabschiedet
Der Bundestag hat am 18.01.2007 das Telemediengesetz (TMG) verabschiedet. Es ersetzt das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und den Mediendienstestaatsvertrag (MDStV). Die Unterscheidung von Telediensten und Mediendiensten wird aufgegeben. Nunmehr gibt es nur noch Telemedien. Hinsichtlich der Haftung gibt es im Vergleich zur bisherigen Rechtslage keine Änderungen. Spam-E-Mails werden nunmehr als Ordnungswidrigkeiten eingestuft. Die Auskunftsmöglichkeiten zu personenbezogenen Daten haben nunmehr nicht nur "Strafverfolgungsbehörden und Gerichte" wie nach dem TDDSG, sondern vielmehr alle Behörden, die zum Zwecke der Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr tätig werden, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst und alle Privaten in den Fällen, wo dies zur "Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich" ist. Diese Ausweitung wird erheblich kritisiert. Durch die Gesetzesänderung dürfte bei den meisten Homepages eine Anpassung des Impressums ("Anbieterkennzeichnung") erforderlich sein. Hilfe bietet hierzu z.B. der Impressumsgenerators unter www.digi-info.de/webimpressum.
Az.: I/2 800-01