Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 153/2020 vom 13.02.2020

Telenotarzt-System in NRW

Das Telenotarzt-System dient der gemeinsamen qualitativen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes in NRW und ist ein zentraler Baustein der Digitalisierungsstrategie des Landes. Der Gesamtprozess wird durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) moderiert. Die Verbände der Krankenkassen, die kommunalen Spitzenverbände, die Ärztekammern und das Ministerium haben am 11.02.2020 eine Absichtserklärung zu einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen, flächendeckenden und wirtschaftlichen Umsetzung in NRW unterschrieben. Die Beteiligten beabsichtigen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu beizutragen, dass bis Ende des Jahres 2022 in jedem Regierungsbezirk mindestens ein Telenotarzt-Standort den Regelbetrieb aufgenommen hat. Zur Begleitung der weiteren konzeptionellen Schritte und zur Erprobung in einer ländlichen Region wird hierzu zunächst ein Telenotarzt-System für die Kreise Höxter, Lippe und Paderborn, ggf. unter Beteiligung weiterer Kommunen, implementiert. 

Die Absichtserklärung können Mitgliedsstädte und –gemeinden unter folgendem Link abrufen: 

Absichtserklärung

Az.: 15.2.14-003/001

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