Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 279/2022 vom 17.05.2022

Telenotarzt: Umlage von Kosten auf mittlere und große kreisangehörige Städte

Im Kontext der Etablierung von Telenotarztstandorten in Nordrhein-Westfalen wurden dem MAGS Fragen zur Auslegung einer Kostenumlage auf mittlere und große kreisangehörige Städte bei Inanspruchnahme des Systems vorgetragen.

Die rechtliche Bewertung des MAGS der Fragestellung zur weiteren Umlage von Kosten auf mittlere und große kreisangehörige Städte bei Inanspruchnahme des TNA-Systems können Mitgliedskommunen des StGB NRW im Intranet unter Fachinformationen, Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Feuerwehr/Rettungswesen, Rettungswesen, Telenotarzt abrufen.


Nach der Rechtsauffassung des MAGS dürfte der Kreis die Kosten für das Telenotarzt-System im Wege der analogen Anwendung der Leitstellen-Umlage auf die betreffenden Städte umlegen können. Eine direkte Anwendung des § 14 Absatz 6 RettG NRW scheide zwar aus, weil das Telenotarzt-System als eine operativ technische Aufgabenwahrnehmung nicht Teil der Leitstelle ist. Die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung der Vorschrift lägen allerdings vor. Ebenso wie die Kosten für die Leitstelle dürfte der Kreis hiernach die Kosten, die ihm für die Inanspruchnahme das Tele Notarzt-System anfallen, den Benutzerinnen und Benutzern als Benutzungsgebühr nach § 6 KAG auferlegt werden können. Wegen der rechtlichen Unsicherheiten empfiehlt das MAGS, im RettG NRW eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen.

Az.: 15.2.14-003

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