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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 397/2015 vom 18.06.2015
Telgte und Ahlen neu in der AGFS
Die Aufnahmekommission hat jetzt die Städte Telgte und Ahlen bereist und zur Aufnahme in die AGFS Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen empfohlen. In Telgte ist in den vergangenen Jahren eine konsequente Radverkehrspolitik betrieben worden. Jedes Jahr kommen Zehntausende Fahrradtouristen in die Stadt. Um attraktiv zu bleiben, hat sie finanziell tragbare, aber wirksame Infrastrukturmaßnahmen vorgenommen, z. B. Ampelgriffe für Fahrradfahrer und Schutzhütten auf den touristischen Wegen.
In Ahlen hat die Aufnahmekommission ein Woche später unter Fahrradpolizei-Begleitung die Stadt mit dem Fahrrad auf der „Trialog“-Route durchfahren. Besonders positiv wurde neben diesem städtebaulichen Ansatz auch die gute Zusammenarbeit innerhalb des Stadtverwaltungs-Teams registriert. Zudem gefielen die zahlreichen, überdachten Abstellanlagen. Der Zechenbahnradweg und die fahrradtouristischen Möglichkeiten Ahlens verfehlten ihre Wirkung nicht. Es wurden auch Anregungen seitens der Kommission gegeben — beispielsweise die Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer probeweise für einen Sommer.
Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel, die Städte durch optimale Bedingungen für Nahmobilität, Nahversorgung und Naherholung attraktiver zu machen. Sie wurde bereits 1993 in Krefeld von einem guten Dutzend Mitgliedergemeinden im Land gegründet. Sie sieht ihre Aufgabe vor allem in der Umsetzung gesteigerter Sicherheit für alle nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer. Besonderes Augenmerk liegt auf Kindern, älteren Menschen und mobilitätseingeschränkten Verkehrsteilnehmern.
Generelles Ziel der AGFS ist es, wohnliche, zukunftsfähige und lebendige Städte zu gestalten. Städte mit Lebens- und Bewegungsqualität zeichnen sich nicht allein durch eine hohe Erreichbarkeit und Zugänglichkeit für alle Verkehrsmittel aus, sondern haben insbesondere optimale Bedingungen für Nahmobilität, Nahversorgung und Naherholung. Die Gruppe der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer als Ganzes ist deshalb besonders zu fördern. Dabei ist das Fahrrad innerhalb der nichtmotorisierten Verkehrsarten die Fortbewegungsmöglichkeit mit dem weitesten Aktionsradius und nahezu universell einsetzbar.
Az.: III/1 151-30