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StGB NRW-Mitteilung 332/2013 vom 24.05.2013
Termine für Kommunalwahl und Bürgermeisterwahlen in NRW
Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen finden aller Voraussicht nach am 25. Mai 2014 statt. Die laufende Wahlperiode der Räte endet am 31. Mai 2014, vgl. § 14 Abs. 2 KWahlG. Sofern Hauptverwaltungsbeamte von der Möglichkeit des vorzeitigen Ausscheidens zum Ende der Wahlperiode der Räte Gebrauch machen - der entsprechende Antrag ist bis zum 30.11.2013 beim Landrat zu stellen -, werden zeitgleich mit den allgemeinen Kommunalwahlen und der Europawahl im Frühjahr 2014 auch die Nachfolger gewählt.
Die Nachfolger der Hauptverwaltungsbeamten, deren Amtszeit am 20. Oktober 2014 endet, werden am 28. September 2014 gewählt. Dies betrifft lediglich die Hauptverwaltungsbeamten, die vor der letzten Kommunalwahl im August 2009 während der letzten Wahlperiode gewählt wurden.
Die Amtszeit der am 30. August 2009 gewählten Hauptverwaltungsbeamten endet regulär am 20. Oktober 2015. Die Wahl der Nachfolger findet am 13. September 2015 statt. Ihre Amtszeit beginnt am 21. Oktober 2015 und endet 2020 zeitgleich mit der Wahlzeit der Räte.
Az.: I/2 021-50