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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 375/2003 vom 14.04.2003
Test für barrierefreie Homepages
Unter der Adresse www.barrierefinder.de können kostenlos Internetseiten online auf ihre Behindertenfreundlichkeit getestet werden. Dabei werden Merkmale wie Alternativtexte zu Bildern, Skalierbarkeit, Nutzbarkeit in einem Text-Browser etc. überprüft. Die Auswertung liefert Tipps zur Optimierung der Seite.
Der Test wird von einer Initiative des Internetdienstleisters Leonhardt Multimedia GmbH, das EIQUS-Institut (Europäisches Institut für Qualitätssicherung), PSINet Europe und RedDot Solutions angeboten. Da auch in Nordrhein-Westfalen in nächster Zeit kommunale Homepages barrierefrei sein müssen, empfiehlt sich ein frühzeitiges Angehen der Problematik. Über die Gesetzgebung wird die Geschäftsstelle laufend berichten (vgl. StGB NRW Mitteilung 208/2003).
Az.: G/3 840-05