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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 108/2014 vom 08.01.2014
Test kommunaler Sondermüll-Sammelstellen
Mit Schreiben vom 26.11.2013 hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) den kommunalen Spitzenverbänden ihre Ergebnisse von Testbesuchen zur Rücknahme von Energiesparlampen und Bauschaumdosen bei kommunalen Sammelstellen mitgeteilt. Aus Sicht der DUH schnitten die getesteten 56 kommunalen Sammelstellen „schlecht“ ab. Sie forderte die kommunalen Spitzenverbände auf, Nachbesserungen für verbraucherfreundliche Öffnungszeiten, eine pro-aktive Kundenberatung und eine korrekte Getrenntsammlung zu treffen.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich mit Schreiben vom 16.12.2013 mit dem Vorbringen der DUH auseinandergesetzt und differenziert zu den „Vorwürfen“ geäußert. Das Schreiben wird nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben:
"Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 26. November 2013. Über die gewählte Diktion Ihres Schreibens sind wir jedoch sehr verwundert. Darin schildern Sie uns die Ergebnisse Ihrer Testbesuche in 56 kommunalen Sammelstellen im Rahmen des Projektes „Kreislaufwirtschaft in der Praxis“. Ebenso wie die DUH bekennen sich die kommunalen Spitzenverbände mit den Städten, Gemeinden und Landkreisen in ihrer Funktion als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zur Abfallhierarchie des § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Unser gemeinsames oberstes Ziel ist die Vermeidung von Abfällen, gefolgt von deren Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie dem Recycling. Die durch den Gesetzgeber vorgenommene Ausgestaltung der Aufgabenträgerschaft und das gebührenrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit setzen hier allerdings für die Kommune klare Grenzen.
Im Bereich der Abfallwirtschaft leisten die Städte, Gemeinden und Landkreise einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie der Ressourceneffizienz. Mit der Abfallentsorgung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge erbringen die Kommunen gute und kosteneffiziente Dienste für die Bürgerinnen und Bürger sowie zum Erhalt eines sauberen sowie lebenswerten kommunalen Umfeldes. Dies erfolgt insbesondere durch die Rücknahme von verschiedenen Abfallfraktionen auf Wertstoff- und Recyclinghöfen. Die Rücknahme in kommunalen Sammelstellen oder Recyclinghöfen gilt auch für die von Ihnen angesprochenen Energiesparlampen und Bauschaumdosen. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass diese Vielzahl von Einrichtungen in Deutschland durch die Kommunen selbst oder durch sie beauftragte private Dritte durchgeführt werden.
Offenbar haben Sie aber eine solche Differenzierung nicht vorgenommen. Ebenso wenig wird deutlich, ob Sie auch andere Rückgabemöglichkeiten in der jeweiligen Kommune für derartige gebrauchte Produkte mit einbezogen haben. Städte, Gemeinden und Landkreise sind selbstverständlich bestrebt, verbraucherfreundliche Rückgabemöglichkeiten und Öffnungszeiten zu gewährleisten. Dies wird jedoch zweckgerichtet an die lokalen und regionalen — naturgemäß unterschiedlichen — Gegebenheiten vor Ort angepasst und nach den konkreten Bedarfslagen der dortigen Bürgerschaft ausgerichtet.
Dabei liegt es auf der Hand, dass etwa Unterschiede zwischen Ballungs- und ländlichen Regionen oder solchen mit hoher bzw. geringer Bevölkerungsdichte bestehen. In Ihrem Schreiben verkennen Sie zudem dass die Kundenberatung keinesfalls die originäre Aufgabe der meist lediglich als Hilfskräfte tätigen Mitarbeiter von Recyclinghöfen ist. Diese stellen keine „Abfallberatungsagenturen“ dar. Sollten Sie allerdings der Auffassung sein, die DUH habe das alleinige Interpretationsrecht im Hinblick auf verbraucherfreundliche Öffnungszeiten und notwendige Dienstleistungsangebote für Recyclinghöfe, die, egal zu welchen Kosten, deutschlandweit umgesetzt werden müssten, würde somit ein grundlegender Dissens deutlich.
Zumindest bestätigen die von Ihnen gewählten Formulierungen u. E., dass Sie sich von den kommunalen Verantwortlichkeiten und Spielräumen bisher nur ein unzureichendes Bild gemacht haben. Vielleicht sollten Sie vor dem nächsten Test mit uns reden. Das wäre hilfreich, um in einen konstruktiven Dialog einzutreten, zu dem wir gerne bereit sind.
Im Ergebnis bitten wir Sie, die Art Ihres Vorgehens zukünftig zu überdenken und vielmehr auf politische Aktionen und den Dialog gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden zur erfolgreichen Umsetzung der Kreislaufwirtschaft in der Praxis zu setzen. Für ein vertiefendes Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung."
Az.: II gr-ko