Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 38/2010 vom 07.01.2010

Thesen zur kommunalen Radverkehrssicherheit

Die Radverkehrssicherheit ist ein Schwerpunktthema der kommunalen Verkehrspolitik für 2010. Radfahren gehört als eine der Säulen der Nahmobilität inzwischen zum kommunalen Verkehrsalltag. Der Städte- und Gemeindebund hat deshalb auf Wunsch des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr nach intensiver Ausschussberatung und zahlreichen Fachgesprächen unter anderem mit dem ADFC und der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise die „Thesen zur kommunalen Radverkehrssicherheit“ erarbeitet.

 

Die positiven Effekte der innerörtlichen Radnutzung wie Gesundheitsförderung durch Bewegung, zeitliche und räumliche individuelle Flexibilität, Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit, weniger Flächenverbrauch für den (ruhenden) Verkehr sowie verbesserte eigenständige Mobilität für Kinder, Jugendliche und Ältere - die mit der demographischen Entwicklung, den Umweltbedingungen und den stadträumlichen Nutzungstrends noch größere Bedeutung erlangen werden - können — so eine der Kernthesen - aber nur voll ausgeschöpft werden, wenn die notwendige objektive und individuell subjektiv empfundene Sicherheit bei der Fahrradnutzung gewährleistet ist.

 

Der Sicherheit des Radverkehrs gebührt der gleiche Stellenwert in der kommunalen Verkehrspolitik wie der Sicherheit des motorisierten Verkehrs oder des Fußgängerverkehrs. Ein kommunales Radverkehrsicherheitskonzept steht auf den Säulen Infrastruktur, Verkehrsregelung, Öffentlichkeitsarbeit. Das Grundgerüst einer durchgehenden komfortablen und sicheren Radverkehrsführung unter Meidung der PKW-Hauptstraßen kann vielerorts schon mittels einer durchdachten Radwegweisung erreicht werden. Häufig können beispielsweise Nord-Süd-Achsen bzw. Ost-West-Achsen ausgeschildert und mit kostengünstigen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet werden, die ein zügiges, querungsarmes und sicheres Vorwärtskommen in die Ortsbereiche sowie die Stadt- bzw. Ortskerne, sprich die Einkaufs- und Aufenthaltsbereiche ermöglichen.

 

Erfolgversprechend ist zudem eine intensive Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit den Schulen, der Polizei, den Fahrradhändlern und anderen.

 

Die StGB NRW-Thesen zur kommunalen Radverkehrssicherheit sind auf der Homepage des Verbandes abrufbar.

 

Az.: III/1 642-39

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