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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 388/2012 vom 03.08.2012
Tilgungszuschüsse „Energetische Gebäudesanierung“
Mit aktuell 0,10 Prozent p. a. effektiv für 10 Jahre Zinsbindung und bis zu 20 Jahren Laufzeit bzw. 0,15 Prozent p. a. effektiv für bis zu 30 Jahren Laufzeit (Stand 31.07.2012) finanziert die KfW in dem Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren - Kommunen“ mit der Programm-Nr. 218 die energetische Sanierung kommunaler und sozialer Nichtwohngebäude. Neben der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 und 100 werden auch energetische Einzelmaßnahmen finanziert.
Ab dem 01.09.2012 wird die Förderung in diesem Programm deutlich ausgeweitet. Neben weiteren Effizienzhausstufen werden Tilgungszuschüsse für alle Effizienzhausstandards eingeführt. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 12,5 Prozent des Zusagebetrages (KfW-Effizienzhaus 55) gewährt werden.
Die neuen Effizienzhausstufen und Tilgungszuschüsse werden künftig in gleicher Weise auch in dem neuen KfW-Förderprogramm für kommunale Unternehmen „Energieeffizient Sanieren - Kommunale Unternehmen“ mit der Programm-Nr. 219 Anwendung finden.
Ausführliche Informationen zur KfW-Förderung für Kommunen und kommunale Unternehmen finden Sie auf der Internetseite unter www.kfw.de/infrastruktur .
Az.: IV/1 912-05