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StGB NRW-Mitteilung 543/2000 vom 05.10.2000
Trägerschaft von Friedhöfen
Die Stadt Bad Oeynhausen überprüft derzeit, ob es sinnvoll ist, ihren seit 1972 bestehenden einzigen kommunalen Friedhof in die Trägerschaft des Friedhofsverbandes der ev. Kirchengemeinden in Bad Oeynhausen zu übergeben. Grundstück und Gebäudebestand stehen im Eigentum der Stadt.
Städte und Gemeinden, die bereits Erfahrungen mit dieser Problematik gesammelt haben, insbesondere zur Vertragsgestaltung zwischen Stadt und Friedhofsverband, werden zum Zwecke eines Erfahrungsaustausches gebeten, mit der Stadt Bad Oeynhausen Kontakt aufzunehmen.
Ansprechpartner ist Gerd Prinzhorn, Städtischer Hoch- und Tiefbau, 32543 Bad Oeynhausen, Tel.: 05731/14-2044, Fax: 05731/14-1909.
Az.: IV/2 873-00