Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 70/2024 vom 18.01.2024

Treibhausgasemissionen im Jahr 2023 stark gesunken

Nach einer am 4. Januar 2024 veröffentlichten Analyse von Agora Energie-wende sind die CO2-Emissionen in Deutschland auf den niedrigsten Stand seit 70 Jahren gesunken. Demnach fiel der Ausstoß von Treibhausgasen zwischen den Jahren 2022 und 2023 um 73 Mio. Tonnen CO2 auf nunmehr 673 Mio. Tonnen. Gegenüber dem Referenzjahr 1990 liegt der Rückgang bei 46 Prozent. Die aufgezeigten Nachholbedarfe im Gebäude- und Verkehrsbereich sprechen aus Sicht des DStGB für eine noch stärkere Unterstützung der Kommunen.

Die Denkfabrik Agora Energiewende hat eine vorläufige Auswertung zu den im Jahr 2023 ausgestoßenen Treibhausgasemissionen in Deutschland veröffentlicht. Danach sind im vergangenen Jahr 673 Mio. Tonnen Treibhausgase in Deutschland ausgestoßen worden. Das sind zehn Prozent weniger als 2022 und 46 Prozent weniger als im Jahr 1990. Damit wären die im Klimaschutzgesetz für 2023 gesteckten Ziele erreicht.

Die Autoren der Studie warnen jedoch vor zu viel Euphorie, da nur 15 Prozent des Rückgangs im vergangenen Jahr als „dauerhaft“ anzusehen seien. Besonders in den Sektoren Gebäude und Verkehr habe es praktisch keine Fortschritte gegeben. Positiv ist hingegen, dass mehr erneuerbare Energie aus Wind und Solar genutzt wurde. Der Anteil von Wind, Solar, Wasser und Biomasse am deutschen Strommix lag erstmals bei mehr als 50 Prozent. Der Zubau bei der Photovoltaik erreichte mit 14,4 Gigawatt einen neuen Rekordwert, wobei Balkonkraftwerke hier einen großen Teil ausmachen. Der Ausbau bei der Windkraft bleibt mit 2,9 GW neuer Kapazität hingegen deutlich hinter dem erforderlichen Ausbaupfad (7,7 GW) zurück. Außerdem ist die Nachfrage nach Strom in Deutschland im vergangenen Jahr insgesamt gesunken. Entsprechend wurde in den deutschen Kraftwerken auch weniger klimaschädliche Kohle verbrannt.

Mit einem Rückgang von 20 Mio. Tonnen lieferte die Industrie den zweitgrößten Beitrag zur CO2-Reduktion. Aber auch hier betrachten die Studienautoren lediglich 3 Mio. Tonnen als langfristige Treibhausgasreduktion. 17 Mio. Tonnen seien auf Produktionsrückgänge vor allem in der energieintensiven Industrie zurückzuführen. Kaum Fortschritte bei der CO2-Reduktion gab es im Gebäudesektor. Die Emissionen sanken lediglich um drei auf 109 Mio. Tonnen. Damit sind die Sektorziele zum vierten Mal in Folge verfehlt worden. Ein ähnliches Bild zeigt sich im Verkehrssektor. Die Emissionen sanken von 148 auf lediglich 145 Mio. Tonnen und verfehlen damit zum dritten Mal in Folge die im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Die Studie macht deutlich, dass vor allem im Verkehrs- und Gebäudesektor, aber auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort noch mehr getan werden muss. Nach der Studie liegt die Emissionsminderung 2023 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 bei knapp 46 Prozent und somit recht deutlich über dem Wert von 2022 (39 Prozent). Damit sind insgesamt schon erhebliche Anstrengungen erfolgt. Diese Bemühungen müssen weiter intensiviert werden.

Im Verkehrsbereich sind weiterhin viele von der Bundesregierung angekündigte Vorhaben nicht ausreichend finanziell hinterlegt. Hierzu zählt insbesondere der Ausbau des ÖPNV sowie eine zumindest mittelfristige Ausfinanzierung des Deutschlandtickets. Positiv ist zu bewerten, dass die Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur von den Haushaltskonsolidierungen weitestgehend ausgenommen wurden. Gerade im ländlichen Raum, braucht es zur Erreichung der Klimaziele die Antriebswende. Eine ausreichende Ladeinfrastruktur auch jenseits der Ballungs-räume ist essenziell. Kostenneutral für den Bund wäre die von den Kommunen lang ersehnte Modernisierung des Straßenverkehrsrechts. Im Zuge der Reform ist auch angedacht, verkehrliche Maßnahmen für mehr Klimaschutz leichter zu ermöglichen. Bund und Länder müssen das Straßenverkehrsgesetz sowie die Straßenverkehrsordnung jetzt nach dem Scheitern im Bundesrat im Sinne der Bedürfnisse der Kommunen und der Menschen vor Ort über den Vermittlungsausschuss auf den Weg bringen.

Zwar gibt es Fortschritte beim Ausbau der erneuerbaren Energien, sodass der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Strommix erstmals über 50 Prozent liegt. Jedoch bleibt insbesondere der Neubau von Windenergieanlagen noch weit hinter den selbstgesteckten Zielen zurück. Der Neubau einer Windenergieanlage dauert von der Planung bis zur Fertigstellung bis zu sieben Jahre. Das ist deutlich zu lang. Die Klimaschutzziele erreichen wir nur mit schnelleren Verfahren. Auch wenn das LNG-Beschleunigungsgesetz nicht direkt auf den Ausbau von Windenergieanalagen übertragen werden kann, zeigt es doch, dass die notwendige Beschleunigung des Infrastrukturausbaus auch in Deutschland möglich ist. Hinzutreten müssen bessere Wertschöpfungsbeteiligungen der Gemeinden beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort. Die angestrebten Ausbauziele können nur erreicht werden, wenn der Ausbau auf entsprechende Akzeptanz vor Ort trifft. Das Geld kann sinnvoll in die energetische Sanierung von Kitas, Turnhallen und Schulen gesteckt werden, entlastet so die kommunalen Kassen angesichts hoher Energiekosten und zahlt auf die Klimaschutzziele im Gebäudesektor ein.

Im Gebäudebereich wurden die Klimaziele erneut verfehlt. In Deutschland entfallen rund 35 Prozent des Energieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgase auf den Gebäudesektor. Daher bedarf es eines Mix an Maßnahmen wie eine klima-neutrale Wärmeversorgung, die Erhöhung der Sanierungsraten und dem Austausch von konventionellen Heizsystemen, um das Klima zu schützen und die kommunalen Haushalte zu entlasten. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die geplanten Förderprogramme im Bereich der Wärmeplanung und auch für die Sanierung kommunaler Gebäude. Neben privaten Wohnungen und Häusern bergen gerade auch die rund 180.000 Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Sporthallen etc. sowie über 2 Mio. kommunalen Wohnungen große Potenziale. Daher müssen die angekündigten Fördervorhaben schnellstmöglich umgesetzt und die Finanzierung für Kommunen insgesamt sichergestellt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden sich unter: www.agora-energiewende.de

Az.: 23.1.7-001/009 gr

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