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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 198/2012 vom 21.03.2012
Trend steigender Steuereinnahmen im Januar 2012 gestoppt
Das Bundesfinanzministerium informiert im Monatsbericht Februar 2012 über die Steuereinnahmen von Bund und Ländern. Danach sind die Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im Januar 2012 im Vergleich zum Vorjahresmonat um +3,9 % auf 39,5 Mrd. Euro gestiegen. Diese Zunahme ist aber allein auf Sondereffekte zurückzuführen. Ohne diese Effekte wären die Steuereinnahmen im Januar zurückgegangen. Damit ist der Trend monatlich steigender Einnahmen zunächst unterbrochen.
Unter Berücksichtigung der Sondereffekte erzielte der Bund aufgrund deutlich geringerer EU-Abführungen mit +5,9 % einen stärkeren Zuwachs als die Länder mit +3,7 %. Die Kasseneinnahmen bei der Lohnsteuer lagen im Januar mit 12,2 Mrd. Euro um +2,3 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Das Volumen der Lohnsteuer vor Abzug des Kindergeldes stieg um +1,9 %. Somit fiel der Zuwachs deutlich niedriger aus als in den Vormonaten. Zum Teil kann diese Entwicklung auf Auswirkungen des Steuervereinfachungsgesetzes (Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 auf 1000 Euro) zurückgeführt werden. Darüber hinaus dürfte sich auch hier die schwächere Wirtschaftsentwicklung am Jahresende 2011 niedergeschlagen haben.
Das Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer hat sich im Januar gegenüber dem Vorjahresmonat um +41,8 % erhöht. Das Aufkommen trägt dennoch nur mit 500 Mio. Euro zu den Steuereinnahmen bei. Die Entwicklung ist im Januar durch das normale Veranlagungsgeschäft geprägt, so dass Einschätzungen über den Trend erst anhand des starken Vorauszahlungsmonats März möglich sind.
Bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag verzerrt ein Sonderfall das Aufkommen von 2,7 Mrd. Euro noch nach oben. Bei Herausrechnung des Sondereffekts wäre das Aufkommen sogar um ca. -40 % zurückgegangen.
Das Volumen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge stieg im Januar leicht um +1,3 %. Das Aufkommen beträgt damit 2,4 Mrd. Euro. Das Ergebnis korrespondiert mit dem nach wie vor äußerst niedrigen Zinsniveau.
Das Körperschaftsteueraufkommen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum stark von -1,9 Mrd. Euro auf +0,3 Mrd. Euro. Diese Erhöhung beruht allerdings auf Sondereffekten im Basisjahr 2011. Ohne diese Sondereffekte wären die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer leicht zurückgegangen.
Die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz (Umsatzsteuer/Einfuhrumsatzsteuer) überschritten im Januar mit 15,8 Mrd. Euro das Niveau des Vorjahresmonats nur um +1,3 %. Damit setzt sich die schwache Entwicklung vom Dezember 2011 (+1,0 %) fort. Dagegen lag das durchschnittliche monatliche Wachstum im Jahr 2011 noch bei 5,5 %.
Die reinen Bundessteuern übertrafen im Januar ihr Vorjahresmonatsergebnis mit 4,0 Mrd. Euro um +3,9 %. Die Energiesteuer weist im Januar zwar Mehreinnahmen von +43,1 % aus, betrug aber immer noch lediglich 312 Mio. Euro. Der Januar ist der aufkommensschwächste Monat. Das gilt auch für die Tabaksteuer, die um +12,2 % zulegte. Der Anstieg beim Solidaritätszuschlag um +8,5 % ist auf einen Sondereffekt zurückzuführen. Positiv entwickelten sich auch die Stromsteuer (+6,1 Prozent) und die Versicherungsteuer (+2,4 %).
Die Kraftfahrzeugsteuer verfehlte mit -0,6 % knapp das Niveau des Vorjahresmonats. Bei der zum 1. Januar 2011 eingeführten Luftverkehrsteuer betrugen die Einnahmen im Januar 2012 insgesamt 54 Mio. Euro. Aufgrund eines weiteren Finanzgerichtsbeschlusses musste im Januar erneut Kernbrennstoffsteuer in Höhe von insgesamt 154 Mio. Euro im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes an die jeweiligen Steuerschuldner zurückerstattet werden.
Die reinen Ländersteuern übertrafen im Januar das Vorjahresniveau um +6,7 %. Das Aufkommen liegt damit bei 1,2 Mrd. Euro. Getragen wird diese Entwicklung maßgeblich von den vielfach gestiegenen Steuersätzen bei der Grunderwerbsteuer, die zu einem Zuwachs von +30,9 % führten. Auch die Einnahmen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer (+3,6 %) und der Feuerschutzsteuer (+4,2 %) entwickelten sich positiv. Die Biersteuer verharrte auf dem Vorjahresniveau; während die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer um -17,2 % zurückgingen.
Nach aktuellen Agenturmeldungen haben sich allerdings im Februar die Steuereinnahmen wieder deutlich positiver entwickelt und sind um insgesamt 6,9 % gegenüber dem Vormonat gestiegen.
Az.: IV 903-01/1