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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 208/2023 vom 27.03.2023
UBA: Hinweise zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung
Eine aktuelle Leitlinie des Umweltbundesamtes (UBA) gibt kommunalen Vergabestellen Empfehlungen, wie sie Umweltaspekte in Vergabeverfahren rechtssicher einbeziehen können.
Schon vor dem Beginn eines Vergabeverfahrens, wenn entschieden wird, welche Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen beschafft werden sollen, können umweltfreundliche Produkte priorisiert und auf umweltschädliche Produkte wie Einwegplastik verzichtet werden.
Zudem können Umweltanforderungen grundsätzlich in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden. Dies ist auch durch die Nutzung von Gütesiegeln in der Beschreibung möglich. Von Unternehmen kann ihrerseits eine Zertifizierung der Produkte mit einem Siegel oder ein internes Umweltmanagement gefordert werden.
Im Rahmen der Eignungsprüfung können Kommunen darüber hinaus Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, die beispielsweise gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Das vorliegende Rechtsgutachten zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung ist die 6. Aktualisierung. Insbesondere die Neuregelungen zur umweltfreundlichen Beschaffung in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV ?Klima?) und des Saubere-Straßenfahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes finden Eingang in das Gutachten. Ziel des Rechtsgutachtens ist es, neben der wissenschaftlichen Analyse, insbesondere auch Praktiker/innen und strategischen Entscheider/innen in öffentlichen Beschaffungsstellen unterstützende Informationen für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung zu geben.
Weitere Informationen finden sich hier: www.umweltbundesamt.de
Az.: 21.1.4.1-001/002