Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 206/2021 vom 15.03.2021

Überarbeitete FAQ der Förderrichtlinie Extremwetterfolgen

Das Land NRW unterstützt mit der Förderrichtlinie Extremwetterfolgen die Waldbesitzenden bei der Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Nadelwaldflächen. Hierzu stellt das MULNV NRW Förderangebote nach der Extremwetterfolgenrichtlinie zur Unterstützung bei der Schadensbewältigung im Wald und der Wiederbewaldung bereit.

Neben der reinen Eindämmung und Bekämpfung des Borkenkäfers durch Aufarbeitung befallenen Holzes werden eine bestands- und bodenschonende Flächenräumung, die Aufarbeitung abgestorbener Nadelbäume (sog. Dürrständer) und die nachfolgende Wiederaufforstung gefördert. Über die Förderrichtlinie haben wir Sie zuletzt mit Schnellbrief Nr. 634 vom 26.11.2020 informiert.

Nunmehr hat der Landesbetrieb Wald und Holz NRW die FAQ zur Förderrichtlinie aktualisiert und im Internetauftritt des Landesbetriebs eingestellt. Die Änderungen betreffen

  • die Flächenräumung mit Materialkonzentration auf der Arbeitstrasse oder am Weg (Ziffer 2.1.2),
  • die Bestandsbegründung durch Pflanzung oder Saat, in Kombination mit Naturverjüngung, inklusive der Anlage von Waldrändern, sowie Voranbau unter Altbestandsresten (Ziffer 2.4.3)

Die aktualisierten FAQ können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://www.wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/foerderung/extremwetter

Az.: 26.1-006/003 gr

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