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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 728/2022 vom 15.12.2022
Überarbeitete FAQ zur Extremwetterrichtlinie
Die FAQ zur Extremwetterrichtlinie sind am 09.12.2022 aktualisiert worden und im Internet sofort abrufbar. Die mit "NEU" gekennzeichneten Punkte enthalten neue Regelungen.
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW weist insbesondere auf die Ausführungen zu folgenden Themen hin:
- zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Flächenvorbereitung und Gatterung) - Seite 1
- zu Rückforderungen (Nachbesserung und höhere Gewalt) - Seite 3
- zur Verwendung von Wildlingen (im eigenen Betrieb) - Seite 10
- zum Schutz der Jungpflanzen gegen Wild (Gatterung nur mit WET) - Seite 12
Nach Aussage des Landesbetriebs Wald und Holz NRW sind die FAQ als verbindliche Anwendungsregeln für die Extremwetterrichtlinie zu beachten.
Die FAQ können unter folgendem Link abgerufen werden:
www.wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/foerderung/extremwetter
Az.: 26.1-009/003 gr