Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 698/2024 vom 04.10.2024

Überarbeiteter Leitfaden „Bürgerwindpark“

Die Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (EE.SH) hat die fünfte, umfassend überarbeitete Auflage des Leitfadens Bürgerwindpark veröffentlicht. Der Leitfaden informiert allgemeinverständlich und umfassend über Planung und Umsetzung von Bürgerwindparks. Ziel des Leitfadens ist es, regionale Wertschöpfung durch Bürgerbeteiligung an der Windenergie zu fördern und so die Akzeptanz der Projekte vor Ort zu stärken.

Der Leitfaden richtet sich an Kommunalvertreterinnen und -vertreter, Planungsbüros, Unternehmen sowie interessierte Privatpersonen, die einen eigenen Bürgerwindpark realisieren möchten. Die umfassende Broschüre behandelt zentrale Themen wie die Sicherung von Flächen, Finanzierungsmöglichkeiten, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und rechtliche Rahmenbedingungen.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der lokalen Wertschöpfung: Bürgerwindparks schaffen Arbeitsplätze, bringen Gewerbesteuereinnahmen in die Gemeinden und bieten den Anwohnenden lokale und faire Investitionsmöglichkeiten. Damit kann nicht nur die Umsetzung der Energiewende unterstützt, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Regionen insgesamt gestärkt werden.

Weitere Informationen:

Den aktuellen Leitfaden sowie weitere Information finden Sie hier .

Az.: 20.1.4.1-002/001 vo

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