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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 482/2017 vom 12.07.2017
Überarbeitung des Instituts Bürgerenergiegesellschaften
Die Befürchtungen Vieler, dass durch die Sondervorschriften für Bürgerenergiegesellschaften so genannte Strohmann-Gesellschaften gegründet werden könnten, haben sich bewahrheitet. Daher wurde für die ersten Ausschreibungen im Jahr 2018 ein Moratorium eingeführt, sodass einige Privilegien entfallen.
Mit dem von Bundesregierung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) eingeleitete Ausschreibungsverfahren wurden zum Erhalt der Akteursvielfalt Privilegierung für Bürgerenergie-Gesellschaften eingeführt. Die Bürgerenergiegesellschaften müssen beispielsweise keine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei Projekteinreichung vorlegen und haben eine längere Realisierungsfrist von bis zu 54 Monaten.
Um die Privilegierung zu nutzen, haben Projektierer so genannte Strohmann-Gesellschaften gegründet. Durch solche Konstrukte waren Bürgerenergie-Gesellschaften die großen Gewinner der ersten Ausschreibung im Mai, bei denen sie rund 93 Prozent der Zuschläge von insgesamt 807 MW erhielten. Die Projektierer sind dabei meist so vorgegangen, dass ein oder mehrere Angestellte des Projektierers als Urheber der Gesellschaft aufgetreten sind und dann zehn Leute aus der Region gesucht wurden.
Die Bundesnetzagentur prüft nun alle bezuschlagten Projekte der ersten Ausschreibung. Bis 30. Juni zog die Behörde alle wichtigen Unterlagen wie Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag und die Aufstellung der Mitglieder ein. Wann die Ergebnisse der Prüfung vorliegen werden, konnte die Behörde noch nicht sagen.
Aus kommunaler Sicht ist der Missbrauch der Regelungen zur Bürgerenergiegesellschaft doppelt misslich. Zum einen besteht die Gefahr, dass der Gesetzgeber diese - für die Akteursvielfalt wichtigen - Privilegierungen in der kommenden Legislaturperiode streichen oder erheblich zusammenschrumpfen könnte. Zum anderen wird durch die längeren Realisierungsfristen der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien vor dem Hintergrund des Atomausstieges 2022 möglicherweise verzögert.
Der neue Bundestag und die neue Bundesregierung sind gefordert, nach der Bundestagswahl zügig die richtigen Weichen zu stellen, um auch weiterhin die Akteursvielfalt bei der Energiewende zu gewährleisten und den Missbrauch des Instituts der Bürgerenergiegesellschaft einzubremsen.
Az.: 28.6.9-002/003 we