Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 208/2017 vom 08.03.2017
Übergang Asylbewerberleistungsgesetz - SGB II
Das NRW-Ministerium für Inneres und Kommunales hat Ausführungen zum Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II getroffen. Dabei geht es um den Zeitpunkt des Rechtskreiswechsels, die Zuweisung von anerkannten Schutzberechtigten aus Landeseinrichtungen sowie um die Voraussetzungen zur Auszahlung von Leistungen nach dem AsylbLG. Das Schreiben des Ministeriums ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen abrufbar im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinfo & Service / fachgebiete / Recht und Verfassung / Asyl-Aussiedler-und-Auslaenderrecht.
Az.: 16.1.3