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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 547/1996 vom 20.11.1996
Übergang der Erhaltungslast für Straßenüberführungen über Bahnstrecken
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat jetzt in einer Stellungnahme den Deutschen Bundestag erneut aufgefordert, die Beratungen über den Gesetzentwurf des Bundesrates vom 31.3.1995 zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes wieder aufzunehmen und ihm zuzustimmen.
Die Beratungen waren damals vertagt worden, weil die DB AG suggeriert hatte, aufgrund der vorzunehmenden Brückenbegehungen einvernehmliche Lösungen mit den Gemeinden herbeiführen zu wollen. Ausweislich des Zwischenberichts der DB AG vom 29.5.1996 wurden von 1.261 Straßenüberführungen in den alten Bundesländern 520 Fälle "erledigt". In diesen Fällen seien die Straßenüberführungen entweder vorbehaltslos von der Kommune übernommen oder Vorbehalte durch weitere bereits durchgeführte sowie noch durchzuführende Maßnahmen ausgeräumt worden.
Streitig sind demnach 741 Fälle, in denen zwischen den von den Kommunen ermittelten Kosten sowie den Ergebnissen der Sachverständigengutachten der DB AG und den entsprechenden Zahlungsangeboten der Bahn erhebliche Unterschiede bestehen. Die unterschiedlichen Kostenschätzungen beruhen im wesentlichen auf verschiedenen Bewertungsansätzen. Vielfach deckt sich das Zahlungsangebot der DB AG nicht einmal mit den von den Gutachtern geschätzten Kosten.
Az.: III 645 - 06/3