Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 683/2015 vom 16.11.2015

Überlastungsanzeige von Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung

In den zurückliegenden Wochen haben mehrere Kommunen gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg ihre Schwierigkeiten bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen angezeigt. In der Regel wenden sich die Kommunen mit ihrem Anliegen mündlich an die Bezirksregierung Arnsberg, um eine Übergangslösung zu vereinbaren. Die Landesregierung hat jetzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 09. Oktober 2015 (Drs. 16/9954) dargelegt, dass sich neben diesen mündlichen Anfragen zwischenzeitlich auch einige Kommunen mit ihren Anliegen schriftlich an die Bezirksregierung gewandt haben.

Derzeit liegen insgesamt 19 schriftliche sog. „Überlastungsanzeigen“ aus Kommunen vor. In der Antwort auf die Kleine Anfrage stellt das Ministerium für Inneres und Kommunales dar, wie mit den Überlastungsanzeigen umgegangen wird. Danach haben die jeweils zuständigen Bezirksregierungen im Dialog mit der jeweiligen Kommune in ihrem Bezirks einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten angestrebt. Sofern eine Kommune sich nicht in der Lage sah, weitere Flüchtlinge aufzunehmen, so fand sich regelmäßig eine andere Kommune, die eine geeignete Unterkunft früher als geplant bereitstellen konnte. Die Antwort auf die Kleine Anfrage kann im Internet-Angebot des Landtages unter https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/aktuelle_drucksachen/aktuelle_Dokumente.jsp abgerufen werden (Drs. 16/10186).

Az.: 16.1.4.2

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