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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 13/2017 vom 22.12.2016
Übermittlung der ZUE-Belegungslisten an Meldebehörden
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW hat die Bezirksregierungen mit Erlass vom 22.12.1016 aufgefordert, die Zentralen Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünfte ihres jeweiligen Bezirks aufzufordern, den zuständigen Meldebehörden der Standortgemeinden Belegungslisten zu übermitteln. Dazu müssen alle Zentralen Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünfte zum Stichtag 30.12.2016 Belegungslisten mit Grundpersonalien sowie Einzugsdatum für die Anmeldung im Melderegister erstellen. Die Details der Anforderungen ergeben sich aus dem Erlass, der auf dem Dienstweg den Kommunen zugehen wird.
Az.: 18.0.5.003/001