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StGB NRW-Mitteilung 343/2018 vom 19.06.2018
Übernahme der Flüchtlings- und Integrationskosten durch den Bund
Nach dem Jahresbericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Unterstützung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlings- und Integrationskosten belaufen sich die Kosten der Flüchtlingshilfe auf insgesamt 20,8 Mrd. Euro. Länder und Kommunen wurden dabei um 6,6 Mrd. Euro entlastet. Die Bundesregierung ermahnt die Länder in ihrem Bericht, ihrer Verantwortung zu einer aufgabenangemessenen finanziellen Ausstattung der Kommunen nachzukommen. Damit greift die Bundesregierung eine wesentliche Forderung des StGB auf.
Das Geld muss bei den Kommunen auch ankommen, um bedarfsspezifisch und flexibel für die Unterbringung und Integration eingesetzt werden zu können. Die vom Bund vorgesehenen weiteren 8 Mrd. bis 2021 für die Integrationsarbeit der Kommunen sind zu begrüßen, decken jedoch die Lasten, insbesondere im Hinblick auf die hohe Zahl von geduldeten Geflüchteten, Vorhaltekosten und steigenden Kosten der Unterkunft der SGB II-Bezieher, bei weitem nicht ab. Ziel muss eine zeitlich unbegrenzte, dauerhafte und für die Kommunen auskömmliche Finanzierungsregelung sein.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Jahresbericht der Bundesregierung ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinfo & Service / Fachgebiete / Flüchtlingsbetreuung> Finanzen abrufbar.
Az.: 16.1.1-003/002